Geburtsort bei Geburt im Flugzeug?

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Über internationalem Gebiet gilt das Land als Geburtsland, in dem das Flugzeug registriert ist und als Geburtsort so viel ich weiß, die Stadt mit dem Zielflughafen. Ob das Kind dann jeweils noch eine weitere Staatsangehörigkeit erhält, kommt dann darauf an, ob das Land Staatsangehörigkeiten per Geburt, wie z. B. die USA, vergibt oder nicht.

Es wird die Position des Flugzeugs zum Zeitpunkt der Geburt angegeben, wenn es sich in internationalem Luftraum befindet. Bei der Staatsangehörigkeit des Kindes spielt es u.U. eine Rolle, in welchem Land das Flugzeug registriert ist.

... wenn das Kind sagen wir mal über Spanien auf die Welt kommt, ist es dann gebürtiger Spanier?

Nein. Auch im Staatsangehoerigkeitsrecht Spaniens gilt das Abstammungsprinzip. Auch ein auf spanischem Boden geborenes Kind auslaendischer Eltern erwirbt dadurch nicht die spanische Staatsangehoerigkeit und wird somit auch nicht zum Spanier.

Eine Schweizerin, die ich vor Jahren traf, war ebenfalls - lt. ihren Erzählungen - im Flugzeug geboren worden. Sie hatte Anrecht auf die US-Staatsbürgerschaft, da es ein US-Flug war und somit das Hoheitsgebiet der USA. Als Geburtsort stand die Stadt, über die sie bei der Geburt flogen.

Wie gesagt, ist nur Hörensagen. Klang aber recht plausibel.