Gebrauchtwagenkauf - Klimaanlage ohne Kältemittel, was tun?
Hallo ihr Lieben,
ich habe zu Beginn des Monats Juli 2020 einen Gebrauchtwagen gekauft und mit dem Händler eine Garantie abgeschlossen über CarGarantie. Zwar deckt die Garantie auch Schäden bei der Klimaanlage ab, jedoch keinen Klimaservice. Der wurde nämlich bei dem Fahrzeug durchgeführt, da in der Klimaanlage kein Gramm Kältemittel vorhanden war. Es ist soweit alles dicht und funktionstüchtig. Die Anlage war einfach leer.
Meine Frage ist nun, fällt dies unter den Punkt Sachmängel? Müsste der Händler hier nicht trotztem aktiv werden und die Kosten übernehmen, da ich das Auto schließlich in dem Glauben gekauft habe, dass alles funktioniert? Es ist ja auch nicht so, dass das Kältemittel innerhalb von 2 Wochen ausgelaufen wäre. Die Werkstattprüfung hat ja klar ergeben, dass einfach nichts drin war.
Über CarGarantie wurde mit bereits mitgeteilt, das die Leistungen nicht übernommen werden.Ich muss also mit dem Händler direkt sprechen. Nur auf welche gesetzl.. Grundlagen kann ich mich hier beziehen, damit mein Wort Gewicht hat?
6 Antworten
Ich glaube nicht, dass du das unter Sachmangel geregelt bekommst! Das läuft von Anfang an auf Streit hinaus.
Kältemittel ist gilt als Verbrauchsmaterial, wie Öl oder Benzin. Diese Dinge zu befüllen ist Sache des Betreibers und fallen nicht unter Mangel an der Anlage.
Ich will auch keinen Streit vom Zaun brechen. Die Kosten halten sich mit 80 Euro im Rahmen. Aber warum selber zahlen, wenn man nicht muss? Das kann ja zumindest mal prüfen.
Der Service gehört nicht in die Garantieleistung Auch den Ölwechsel musst du ja selbst zahlen, auch wenn du eine 100 % Garantiezusage hast.
selbst wenn es ein Sachmangel war, hast du ihn beseitigt ohne das der Verkäufer die Chance der Mangebeseitigung hatte -> kein Anspruch
mit CarGarantie? Ja, die Aussage war nur, dass man es prüfen muss. Man wusste ja noch nicht was los war. Aber da eben nur Kältemittel fehlt übernehmen sie auch nix. Das ist ja an sich auch ok, da es die Garantie nicht abdeckt. Ich fragte mich nur, sowas unter Sachmangel fällt oder eben nicht. Aber nach Aussage einiger anderer hier, ist dies wohl nicht der Fall.
Also das es ein Mangel ist, wenn sie fehlt? Ich finde im Netz keine genau Info dazu. Die Leute hier sagen immer nur "ist so" oder "ist nicht so". Das hatte ich mir irgendwie hilfreicher vorgestellt :D
Das Ganze ist Auslegungssache etc. Aber die Klimaanlage gehts ja nicht -> die soll Beschaffenheit weicht von der ist Beschaffenheit ab. -> Mangel +. Aber der Verkäufer hätte ein Recht es selber zu Wechseln
also um den Händler zu erreichen muss ich 150 km fahren. Deshalb hatten wir vereinbart, das ich es in einer Werkstatt in meiner Nähe testen lasse. Wäre es was Großes gewesen (Undicht oder so), dann wäre ich zu ihm gefahren.
wenn er vor dem Kauf sagt "freie Werkstattwahl" und mir sagt, ich kann es anderswo testen lassen und soll nur bei einem großen Defekt vorbei kommen, würde ich das anders sehen.
aber ist mir auch egal jetzt. lieber zahl ich ich den scheiß, als das ich hier noch weiter Zeit verschwende. Trotzdem danke ...
Hast du einfach mal mit dem Verkäufer gesprochen ? Vllt zahlt er ja auch freiwillig ^^
deshalb hab ich ja überhaupt erst hier meine frage gestellt. ich wollte wissen, ob man sich vllt auf Sachmängel beziehen kann, damit ich eine Argumentationsgrundlage habe, wenn ich mit ihm spreche. Hätte ja sein können. Ich schau jetzt einfach mal was bei rauskommt.
Dass Flüssigkeiten bei gekauften Gebrauchtwagen ggf. aufgefüllt werden müssen, damit muss man mE rechnen. Ich kann beispielsweise auch nicht erwarten, dass ein Gebrauchter einen frischen Ölwechsel hat. Nichts anderes dürfte mE für Kältemittel gelten.
Wenn kein Gramm Kältemittel drin war, ist die Anlage wohl doch nicht so dicht.
ich hatte mit dem Händler im Vorfeld gesprochen und abgeklärt, dass ich das Auto in die Werkstatt geben kann. Er sagte mir dann, dass ich alles Weitere mit CarGarantie klären soll.