Geblitzt mit Handy in der Hand+ Polizeianwärterin?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, das wird keine Auswirkung auf deine Ausbildung bei der Polizei haben.

Zunächst mal wird die Polizei gar nichts davon erfahren, wenn du es nicht selbst sagst. Die Bußgeldstelle wird ihr das jedenfalls nicht mitteilen, zumal sie deinen Beruf ja gar nicht kennen.

Aber selbst wenn sie es erfahren würden, wäre der Verstoß viel zu gering, als das er irgendwelche Folgen für deine Ausbildung hätte.

Denke da immer an die Wohlverhaltenspflicht und das Beamte auf Widerruf einfacher entlassen werden können.

Dazu mal ein Auszug aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts:

Außerhalb seines Dienstes ist der Beamte grundsätzlich nur verpflichtet, der Achtung und dem Vertrauen gerecht zu werden, die sein Beruf erfordert (§ 34 Satz 3 BeamtStG). Außerdienstliches Verhalten kann deshalb den Pflichtenkreis des Beamten nur berühren, wenn es die Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit betrifft und dadurch mittelbar dienstrechtliche Relevanz erlangt. Als Dienstvergehen ist außerdienstliches Fehlverhalten von Beamten gemäß § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG dabei nur zu qualifizieren, wenn es nach den besonderen Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, das Vertrauen der Bürger in einer für das Amt bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen.
Die Pflichtverletzung als solche reicht zur Annahme eines Dienstvergehens nicht aus, und zwar auch dann nicht, wenn hierdurch eine Straftat begangen worden ist. Hinzutreten müssen weitere, auf die Eignung zur Vertrauensbeeinträchtigung bezogene Umstände.

Wenn also selbst eine außerdienstliche Straftat allein ohne weitere besondere Umstände noch keinen Verstoß gegen die Wohlverhaltenspflicht auslöst, wird es eine Ordnungswidrigkeit erst recht nicht tun.

Beamte auf Widerruf sind zwar leichter zu kündigen, aber auch da müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Eine privater Handyverstoß reicht auch hier ganz sicher nicht aus.
Davon abgesehen liegt es auch im Interesse der Polizei, eine begonnene Ausbildung zu beenden und die Person bis zur Pension im Dienst zu halten.


Zukosys 
Beitragsersteller
 19.09.2022, 19:29

Dankeschön für die ausführliche Antwort! Hoffe, dass es auch so ist... Werde denen aber Bescheid geben, damit ich auf den sicheren Seite bin. Bevor es am Ende heißt ""Warum haben sie dies nicht angegeben?"

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Das interessiert die Polizei nicht, solange du weder ein Fahrverbot erteilt bekommst oder gar straffällig wirst.


Zukosys 
Beitragsersteller
 19.09.2022, 12:42

Bist du dir da sicher oder ist das eine Vermutung?

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Ist eine Ordnungswidrigkeit. Weshalb sollte die Polizei das interessieren. Passiert jeden mal. Die Polizei hat daran kein Interesse, es sei denn du erhältst ein Fahrverbot, was hier nicht der Fall sein sollte.

lg


Zukosys 
Beitragsersteller
 19.09.2022, 12:41

Danke für deine Antwort! Denke da immer an die Wohlverhaltenspflicht und das Beamte auf Widerruf einfacher entlassen werden können. Daher meine Angst... kann da kaum abschalten und mache mir wegen allem Gedanken.
Bei einem Fahrverbot wäre man dann raus?

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HfPol110  19.09.2022, 13:18
@Zukosys

Ein Fahrverbot wäre blöd. Aber solange du nicht im Praktikum bist und somit nicht fahren musst, glaube ich zumindest, in Ordnung. Eventuell würdest du eine dizi Strafe bekommen.

Aber gut ankommen würde es nicht.

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AntonAntonsen  19.09.2022, 14:37
@Zukosys
Bei einem Fahrverbot wäre man dann raus?

Nein. Du müsstest deinem Arbeitgeber ggf. Bescheid sagen, damit er weiß, dass er dich in der Zeit keine Kfz führen lassen darf. Aber auch das wäre kein Grund für ein Diszi oder eine Entfernung aus dem Dienst.

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HfPol110  19.09.2022, 18:27
@AntonAntonsen

Da wäre ich mir in der Ausbildung nicht so sicher.
Aber wie gesagt, ich habe ja auch gesagt dass er auf jeden Fall nicht raus fliegt.

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Laß Dich überraschen, ob es Auswirkungen hat, DAS nennt sich dann LEBEN


Ja, das kann durchaus Auswirkungen haben. Da musst du abwarten.


AntonAntonsen  19.09.2022, 14:32

Welche Auswirkungen?

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AntonAntonsen  19.09.2022, 15:31
@ErsterSchnee

Erst Auswirkungen andeuten, dann aber nicht konkret werden. Das ist nicht hilfreich und führt nur zu Verunsicherung.

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ErsterSchnee  19.09.2022, 15:54
@AntonAntonsen

Ich habe von Anfang an geschrieben, dass ee/sie abwarten muss. Was war für dich daran so unverständlich?

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AntonAntonsen  19.09.2022, 16:25
@ErsterSchnee

Du hast auch geschrieben, dass es Auswirkungen haben kann. Damit deutest du eine gewisse Kenntnis hinsichtlich des Fragethemas an (sonst hättest du schreiben müssen: "Ich habe keine Ahnung, ob das Auswirkungen hat." oder den Satz ganz weglassen.). Daher habe ich dich gebeten, die Auswirkungen zu benennen. Da du das nicht tust, muss mein Urteil nun aber lauten, dass diese Kenntnis nicht vorliegt.

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HALO77HALO  20.09.2022, 14:53
@AntonAntonsen

Da hier niemand weiss, wie der Disziplinarvorgesetze reagiert und welche Massnahmen er/sie ergreift, kann man auch keine Massnahmen/Konsequenzen benennen. Also folgerichtig: Abwarten...

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