Geblitzt mit e-roller?

1 Antwort

Ich wäre mir da nicht so sicher.

Im ersten Schritt ist der Halter des Fahrzeugs auf Grund der Lackierung / Beschriftung auch ohne Kennzeichen leicht zu ermitteln.

Der tatsächliche Fahrer kann dann durchaus mittels Ausleihzeiten und GPS Tracking ermittelt werden.

Es ist also nur die Frage, mit welcher Beharrlichkeit deine Bußgeldstelle solche Verstöße verfolgt. (Aus meiner Erfahrung: Bei Punkten ziemlich beharrlich).

Folgen eines einfachen Rotlichtverstoßes: 90€ Bußgeld und 1 Punkt.

Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß (dh länger als 1 Sek rot) : 200€ Bußgeld und 2 Punkte sowie 1 Monat Fahrverbot.

Dazu kommen noch 28,50€ Gebühren und Auslagen.

In der Probezeit gilt beides als A-Verstoß, dh in der ersten Stufe: Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre.


ReeseFragt 
Beitragsersteller
 20.06.2021, 10:48

Die Sache ist die, dass ich den Scooter nicht gefahren bin, sondern ein Kumpel. Jedoch habe ich den Scooter gemietet, ich hatte aber keinen Einfluss auf das Fahren/Bremsen. Wer hat hier die Schuld..?

Danke für die Antwort!

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clemensw  20.06.2021, 12:49
@ReeseFragt

Natürlich der Fahrer, den du dann ggfs bei der Polizei benennen musst - ggü Freunden gibt es kein Zeugnisverweigerungsrecht.

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