Geblitzt in der Probezeit?
Ich hab schon gesehen das es einige Fragen bereits zum Thema gibt, ich weiß selber schuld da kann man sich die Kommentare sparen ;). Aber was ich mich frage ich wurde jetzt 6 mal mit einem B Verstoß geblitzt ( Wo 2 noch nicht mit einem Bußgeldbescheid ankamen) Brief zur Probezeit Verlängerung kam nicht und obwohl die erste beiden jetzt 1 Jahr her sind ist da ein wenig Hoffnung. Was denkt ihr ist es möglich das das Amt das ein wenige nicht auf dem Schirm hat und da evtl gar nix kommt oder das es noch dauern wird bis was kommt?
In meinem Monat wäre meine Probezeit vorbei.
1 Antwort
Bis 20km/h zu schnell ist es nicht probezeitrelevant, also auch kein B-Verstoß.
6 mal bis 20 km/h zu schnell hat außer den Verwarngeldern erstmal keine weiteren Folgen.
Allerdings gibt es noch den § 2a Abs. 4 StVG:
die zuständige Behörde kann insbesondere auch die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anordnen, wenn der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der Probezeit Zuwiderhandlungen begangen hat, die nach den Umständen des Einzelfalls bereits Anlass zu der Annahme geben, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist.
Dieses Vorschrift ist natürlich auslegungsbedürftig. Daher kann ich keinen Anhalt dazu geben, ab wann so ein Gutachten im Einzelfall fällig wird.