Geblitzt in der Probezeit?

1 Antwort

Bis 20km/h zu schnell ist es nicht probezeitrelevant, also auch kein B-Verstoß.

6 mal bis 20 km/h zu schnell hat außer den Verwarngeldern erstmal keine weiteren Folgen.

Allerdings gibt es noch den § 2a Abs. 4 StVG:

die zuständige Behörde kann insbesondere auch die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anordnen, wenn der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der Probezeit Zuwiderhandlungen begangen hat, die nach den Umständen des Einzelfalls bereits Anlass zu der Annahme geben, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist.

Dieses Vorschrift ist natürlich auslegungsbedürftig. Daher kann ich keinen Anhalt dazu geben, ab wann so ein Gutachten im Einzelfall fällig wird.