Geblitzt in der 50er Zone etwa am 30.07. Noch kein Brief (Probezeit)?

4 Antworten

Zahl die Strafe, fahr angepasst und - zack! - schon musst du dich nicht mehr mit Verjährungsfristen beschäftigen!


frg2004 
Beitragsersteller
 15.09.2022, 18:51

Ja, mir ist das bewusst. Nur leider würde Ich meinen Führerschein für 1 Monat verlieren. Ich fahre wirklich sehr sicher, wurde so um 23 Uhr in einem Industriegebiet geblitzt, wo Ich mir sicher war das Ich keinen Gefährden würde. Aber ist leider nicht so gut ausgegangen

3 Monate beträgt die Verfolgungsverjährung einer solchen OWi.

Probezeit hat mit dem Bußgeldverfahren nichts zu tun, Probezeitmaßnahmen kommen erst nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids.


frg2004 
Beitragsersteller
 15.09.2022, 18:50

Ich habe noch auf anderen Seiten irgendwas von einer Postkulanz gelesen. Heisst das 3 Monate + diese Postkulanz? Und welches Datum ist wichtig? Das vom Bescheid oder wann es ankommt?

Antitroll1234  15.09.2022, 18:53
@frg2004

Bis 30.10. ist noch massig Zeit, da musst dir jetzt noch keine Gedanken machen.

Relevant ist das Datum des eingeleiteten Verwaltungsaktes gegen dich.

frg2004 
Beitragsersteller
 15.09.2022, 18:55
@Antitroll1234

Danke, hast mir weitergeholfen. Eine andere Frage noch, da das Auto nicht auf mich angemeldet ist, wird meine Mutter einen Brief bekommen, ich weiß dass es nicht so ethisch korrekt klingt, aber könnte man bei diesem Verfahren noch Zeit schinden, da ich gehörte habe dass dieser Zeugenfragebogen die Frist nicht unterbricht sondern ein Brief auf meinen Namen kommen muss.

Rutscherlebnis  15.09.2022, 19:00
@frg2004

Es ist doch noch ewig hin.Sowas kommt nach sechs bis acht Wochen.Ja,manchmal datieren die die Dinger zurück,da musst Du dann mal zum Anwalt.Wenn Du am 10 Oktober per Zustellungsurkunde den Bußgeldbescheid bekommst,und da steht 30 September drauf,ist das Ding verjährt.Streng genommen,schon am 1.Oktober.

Antitroll1234  15.09.2022, 19:01
@frg2004

Wie erwähnt, relevant ist die Einleitung des Verwaltungsaktes gegen dich -den Fahrer-, wenn deine Mutter daher kurz vor Ablauf der Verjährung einen Anhörungsbogen bekommt, kann sie bis zum letzten Tag der Abgabefrist warten und oder gar keine Angaben zum Fahrer machen, so kann man verzögern das ein Verwaltungsakt gegen dich eingeleitet wird, was durchaus zur Verjährung für dich führen kann.

frg2004 
Beitragsersteller
 15.09.2022, 19:15
@Rutscherlebnis

Warum aber am 01. Oktober bzw. 10. Oktober? Ich dachte die Frist läuft am 30. Oktober ab?

Antitroll1234  15.09.2022, 19:16
@frg2004

@Rutscherlebnis meinte mit Sicherheit den 01.11. und ist komplett um einen Monat verrutscht 😉

Wenn nach 3 monaten nichts kommt bist du fein raus

Der Bußgeldbescheid muss nach drei Monaten erlassen sein.

Juristisch wird gerne mal darüber gestritten,ob dieser auch nach drei Monaten bereits verschickt sein muss,ohne das die Verfolgungsverjährung eintritt.

Aber bis dahin ist ja noch lange Zeit,und wenn Du nach Ablauf von den drei Monaten einen Brief erhältst,oder auch Deine Mutter,könntest Du tatsächlich mal aufs Datum schauen.

Einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen zugeschickt zu bekommen,hemmt die Verjährung nicht.

Es gilt der Tattag.


Antitroll1234  15.09.2022, 19:05
Einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen zugeschickt zu bekommen,hemmt die Verjährung nicht.

Wenn dieser dem Fahrer zugesandt wird, wird dadurch die Verfolgungsverjährung unterbrochen.

Nur wenn dies an die Mutter versandt wird, dann erfolgt für den Fragesteller keine Unterbrechung, der muss dafür an ihn adressiert sein.