Geblitzt in 30-Zone, aber das Verkehrsschild war nicht zu sehen?
Ich wurde in einer 30 Zone gebiltzt aber das 30 Schild war nicht zusehen da es umlag so könnte man nicht sehen
da es umlag
Was ist denn damit genau gemeint? Und gab es auch keine Fahrbahn-Markierungen?
Es war eine Umleitung durch Bad Herzberg und das Schild lag um
7 Antworten
Das kommt jetzt drauf an, ob du diese Strecke öfter fährst und somit das Zeichen eigentlich kennen solltest.
Ist dies der Fall, lohnt sich ein Einspruch eher nicht, versuchen kannst du es aber trotzdem.
Wenn du da nicht so oft langfährst, dann mach ein Foto vom Schild und dann kannst du Widerspruch einlegen. Sollte sich dann auch lohnen.
Generell gilt: Ein Verkehrszeichen muss so angebracht sein, dass es lesbar ist. Wenn das Schild bspw. durch Schnee verdeckt ist, gilt die eigentliche Geschwindigkeit, wie wenn das Schild nicht da wäre. (Also im Ort 50 und außerhalb 100 km/h, natürlich immer unter der Bedingung, dass Wetter-, Straßen-, etc. Angepasst gefahren wird, und das Fahrzeug ständig unter Kontrolle gehalten wird.
Nun, wenn du von dem Tempolimit nichts weißt, kann man dir den Verstoß nicht zur Last legen.
Du müsstest halt beweisen können, dass du von dem Tempolimit aufgrund unlesbarer Schilder und mangels Ortskenntnis nichts wissen konntest. Also wäre die Frage, ob du denn mit einem Foto belegen könntest, dass das Schild zum betreffenden Zeitpunkt nicht erkennbar war?
Denn, bei einem Foto das erst 3 Tage später gemacht wurde, könnte es ja sein dass das Schild erst später umgekippt wurde.
Bei uns im Ort gibt es dazu jetzt auch Diskussionen (ich persönlich bin nicht geblitzt worden), deshalb würde mich interessieren ob da schon mal jemand mit seinem Einspruch Erfolg gehabt hat.
Die Situation ist bei uns im Ort so, dass ein Bauunternehmen seinen blickdichten Bauzaun vor das Schild 274.1 gestellt hat. Von der Straße aus für PKW-Fahrer, nicht sichtbar, für LKW-Fahrer schon. Seit der Bauzaun steht wird in den angrenzenden Wohnstrassen verstärkt geblitzt! Und es ist auf dem Pflaster-Fahrbahnbelag keine weiße 30 aufgemalt.
Die wichtigste Botschaft kommt von SevSnape. Wenn Du die Strecke kennst, nützt Dir ein Einspruch wenig, denn dann müstest Du es ohnehin wissen.
Wenn es eine Dir unbekannte Umleitungsstrecke ist, könnte es klappen. Mache Fotos von der Situation, denn das wäre ein Beweis, dass Du es nicht sehen konntest. Ansonsten würde ich vorher einen Rechtsanwalt befragen, ob es erfolgversprechend ist, wenn man einen Einspruch einlegt in diesem Fall.
Wenn die Summe nicht zu hoch ist, würde ich sie einfach zahlen. Denn billiger wird es nicht.
Strecke nochmals abfahren, Fotos machen, Einspruch einlegen.
Mit Beweisen und Zeugen immer.
Aber eine Verkehrs-Rechtschutzversicherung kann auch nicht schaden.
Lohnt sich ein Einspruch