Garantieschaden oder Eigenverschuldung?
Hi,
ich hab vor exakt einem Monat mir einen Gebrauchtwagen bei Mercedes-Benz gekauft. Der elektrische Fensterheber von der Fahrertür ist leider defekt, greift dafür meine Garantie ein oder ist das Eigenverschuldung. Der Verkäufer ist relativ weit von mir entfernt, sollte ich zu ihm dafür fahren oder kann ich dafür auch eine Mercedes Werkstatt in meiner Nähe besuchen?
Vielen Dank im Voraus 👍🏻👋
5 Antworten
Garantiefälle kann auch die MB-Werkstatt vor Ort abwickeln, der Schaden ist ja unabhängig vom Ort.
Ein solcher Schaden sollte von der Garantie gedeckt sein, außer natürlich man kann dir Nachweisen das du an dem Defekt selbst Schuld hast. Da es sich aber wohl um ein technischen Defekt handelt sollte der Schaden unkompliziert über die Garantie abgewickelt werden können.
Fahre einfach mal in die MB-Werkstatt bei dir in der Umgebung und lass das dort mal ansehen, dann erhältst du Klarheit.
Hast du eine Garantie? Oder meinst du die Gewährleistung?
Du musst den Händler auf jeden Fall fragen, denn er hat das Recht den Schaden zu beseitigen. Das er weit weg ist und dein Weg lang, das ist nicht sein Problem.
Du hast ein Auto beim Händler gekauft. Der muss eine Gewährleistung bieten von mindestens einem Jahr. Also setze den Händler davon in Kenntnis. Wenn er zu weit weg ist kann man sich auch auf Kostenübernahme einigen. Aber das würde ich schriftlich machen. Nicht dass der Händler sich dann rausredet, nachdem du in einer Werkstatt warst.
Ist der Zustand vom Fahrzeug schon auch vorm kauf passiert? Frag nochmal den Verkäufer nach. Vielleicht ist das der Fall für Garantie
Hat Du die MB Junge Sterne Garantie? Dann sollte es in jeder Vertragswerkstatt unter Garantie laufen.
Gewährleistung ist gesetzlich frstgelegt und dauert immer 2 Jahre. Das was außerhalb vom Werk gekauft wurde, spricht man von Garantie