Garantie erlischt nach Umbau?
Ich mein Motorrad hatte eine weiße Verkleidung, ich hab diese abgebaut und eine Schwarze Verkleidung vom direkten gleichen Hersteller gekauft und dran gebaut. + Umbauten wie Spiegel, Rücklicht. Frage:
Ich hab jetzt ein Motorschaden wie es scheint nach 60KM, der Händler holt das Motorrad morgen ab und will ein neuen Motor einbauen, kann er die Garantie jetzt sozusagen verweigern wegen den Umbauten?
Ich meine das hat ja null was mitn Motor Zutun :D?
4 Antworten
an sich erlischt die garantie, wenn man selbst dran herumgefummelt hat. man muss bis zum ende der garantiezeit immer alles die vertragswerkstatt machen lassen.
natürlich kannst du mit recht sagen, verkleidung ändern hat nichts mit motorschaden zu tun. aber faktisch hast du gegen die gewährleistungsbedingungen verstoßen. wenn der händler also nicht willig ist, hast du den beweis zu erbringen, dass du nicht schuld warst. dazu brauchst du einen unabhängigen gutachter und einen anwalt.
die frage ist, ob du dir diesen aufwand gönnen willst. red mal mit dem händler und mach ihm das klar. auch er will sowas vermutlich nicht, und du bist ja sein kunde, auch in zukunft. vielleicht kämpft er ja auf deiner seite...
am den "wichtigen" Schrauben die etwas mitn Motor etc zutun haben, wurden Markierungen gemacht um zusehen, ob man dran geschraubt hat. (Ich hab nichts dran gemacht da)
Solange an Rahmen, Fahrwerk, Elektrik oder Antrieb nichts verändert wurde wohl kaum. Nur durch Änderungen an Verkleidungs oder Anbauteilen erlischt erstmal keine Garantie. Wurde allerdings an Elektrik, gerade wenn du sagst Rücklicht, etwas gemacht kann der Händler in der Tat schwierig werden.
das kannst du deinem händler klarmachen. wie gesagt. wenn der schaden ein materialfehler ist, muss der hersteller liefern. wurde geschlunzt beim schrauben, ist es der händler.
es liegt also im sinne des händlers, dass der hersteller dir hilft. dann bist du nicht sauer auf den händler und bleibst kunde, und er hat den ärger nicht, sondern die fabrik...
", kann er die Garantie jetzt sozusagen verweigern wegen den Umbauten?"
Ja kann er (bzw. das Wort an der Stelle wäre Gewährleistung) Kann ja nicht beurteilt werden ob du noch wo anders gehandwerkt hast und der Schaden dadurch mitentstanden ist
Das Wort Garantie ist das einzig sinnvolle in diesem Kontext, die kann der Händler nämlich an seine Bedingungen knüpfen.
Die Gewährleistung aka Sachmängelhaftung ist Gesetz, darauf hat der Händler keinen Einfluss.
am den "wichtigen" Schrauben die etwas mitn Motor etc zutun haben, wurden Markierungen gemacht um zusehen, ob man dran geschraubt hat. (Ich hab nichts dran gemacht da)
Nein von diesen Umbauten erlischt es nicht
am den "wichtigen" Schrauben die etwas mitn Motor etc zutun haben, wurden Markierungen gemacht um zusehen, ob man dran geschraubt hat. (Ich hab nichts dran gemacht da)