Garagenein-/-ausfahrt: Regeln fürs "Zuparken"?

2 Antworten

Von der Strassenbreite her müssen 3,55 m frei bleiben - gemessen von der Bordsteinkante an Deiner Grundstücksausfahrt bis an das gegenüber geparkte Auto heran.

Von der Ausfahrtbreite her braucht standardmässig nur direkt die Breite Deiner eigentlichen Ausfahrt (Einfahrtstor) freigehalten werden.

Wenn Du eine schmale Einfahrt hast, und bis zur Gegenseite wirklich nur 3,55 m Platz, dann kann es für ein grösseres Auto schwierig bis unmöglich werden, dort ein/ und auszuparken. Da hören dann pauschale Regeln auf, und es kommt auf den Einzelfall an. Auf keinen Fall aber kannst Du von anderen Verkehrsteilnehmern erwarten, dass sie exakt abschätzen können, was Dein Auto für einen Wendekreis hat.

Im Einzelfall kann die Strassenverkehrsbehörde gegenüber ein Halteverbot verfügen und ausschildern. Dabei spielt eine Rolle, wie eng es wirklich ist. Es ist Dir zumutbar, dass Du als durchschnittlich geschickter Autofahrer mit einem üblichen Auto zweimal hin- und herrangieren musst. Besondere Ungeschicklichkeit oder ein ungewöhnlich grosses Auto (Stretchlimousine, grosses Wohnmobil, Maxi-Transporter, ...) wären Dein persönliches Pech.


meinfragerei 
Beitragsersteller
 12.10.2022, 21:59

Danke für Deinen ausführlichen Kommentar.
Wirklich blöd, dass wir in unserem 3-Familien-Mietshaus mit der Ein-Auto-Garage ("rechts außerhalb des Bildes" zum weißen Auto hin zeigend/öffnend) in der Ein-/Ausfahrt – also dort, wo das weiße Auto steht – Platz für ein 2. Auto hätten. Dieses weiße Auto läss sich zwar wohl problemlos trotz der hier etwas zugeparkten Ein-/ausfahrt, äh, ein- und ausparken. Wieso jedoch der rechte blau Autofahrer, hoffentlich nicht blau war ;-), ausgerechnet mit seinem Hinterteil sich direkt vor die braune Tonne gestellt hat (und w ie auch der Besitzer des linken Autos wohl selbst keine Garage oder etc. hat; die Straßenseite ist vollgeparkt, nicht nur mit diesen beiden Autos!) – war wohl rein egoistischer Natur...

Mir gehört zwar keines der Autos, jedoch nutze ich die Tonne ...
Nun steht die Tonne seltsamerweise direkt hinter dem blauen Auto statt wie hier noch auf dem Gehweg. Bin gespannt, wie es morgen aussieht...

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Einzuhaltende Abstände gibt es da nicht soweit ich weiß. Ab da, wo der Bordstein nicht mehr abgeflacht ist, darf man parken.


meinfragerei 
Beitragsersteller
 12.10.2022, 21:53

Nahezu bereits befürchtet ;)
Seltsam, dass damals irgendwann der hohe Bordstein so weit nach innen gezogen worden war.

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