Parken gegenüber meiner Einfahrt erlaubt, wenn ich vor meiner Einfahrt parken möchte?

7 Antworten

Selbstverständlich ist es erlaubt vor einer Zufahrt zu parken, wenn das Parken dort nicht auf andere Weise (z. B. Halteverbot, Mindestbreite eingehalten) verboten ist. Das Parken vor einer Zufahrt kann allerdings eine Freiheitsberaubung oder Besitzstörung darstellen, wenn der Besitzer nicht mehr aus seinem oder auf sein Grundstück kommt.

Dieser Umstand erübrigt sich logischerweise, wenn es sich dabei um die eigene Zufahrt handelt.

Wenn Durch Dein abgestelltes Fahrzeug die Durchfahrt für andere Fahrzeuge nicht mehr möglich ist, darfst Du da nicht parken. Dabei ist es egal ob Du vor Deiner Drundstückseinfahrt steht oder nicht.

Du musst selbstverständlich warten bis das Fahrzeug dort nicht mehr vorhanden ist.

Es wäre ja noch schöner wenn der ohnehin schon "Grundstück-mit-Stellplatz"-Besitzer auch noch über den öffentlichen Parkraum der gegenüberliegende Straßenseite verfügen könnte...

Wir haben hier allerdings auch Hausbesitzer in der Nachbarschaft welche, in Gutsherrenart, meinen die schönen neuen öffentlichen Parkbuchten vor ihren Häusern -zwischendrin gesäumt von durch die Kommune bepflanzten Blumenbeten- dürfen nur von Ihnen+Gefolge belegt werden.

Eine Familie hat es gar schon fertig gebracht dort Privatparkplatzschilder anzudübeln, welche dann von der Stadt entfernt wurden. Der Hauptgrund weshalb ich mich manchmal auch nur zum trollen -anstatt auf meine eigenen Plätze in sowie vor unserer Garage- an der Hütte, dort hinstelle ;-) .

Wenn jmd. ggü. von deiner Einfahrt parkt und dadurch zu wenig Platz ist, dass du vernünftig deine Einfahrt benutzen kannst (oder der sogar direkt vor deiner Einfahrt steht), kann der AFAIK abgeschleppt werden.

Vor deiner Einfahrt darfst du auf jeden Fall parken, wenn dann eben noch für den durchfließenden Verkehr mind. eine ausr. breite Spur bleibt. Weil du dich nicht selbst durch parken auf der Straße bei deiner Einfahrt am Benutzen deiner Einfahrt behindern, weil du ja den Schlüssel des sonst "problematischen" Autos hast.

https://www.bussgeldkatalog.org/parken-vor-grundstueckseinfahrten/

Grundsätzl. sollte man Fahrzeuge daheim auf seinem eigenen Grundstück parken bzw. dem Stellplatz der zur eigenen Wohnung gehört bzw. man angemietet hat.

notting

Woher ich das weiß:Hobby

Du darfst da nur Parken, wenn dann auf der Straße noch 3 m Platz ist, Parkt gegenüber jemand, darfst du da nicht parken. Fertig aus. Als Eigentümer hast du da keine Sonderrechte. Er steht zuerst da, also musst du warten, bis er weg ist.

Wo ist das Problem in der Einfahrt zu parken?