Vermietung der Doppelgarage?
Hallo!
Wir teilen eine Doppelgarage. Miete ist bei beiden Parteien gleich. Die Garage geht zur einen Seite einen Meter weiter raus, wo ist genau die Hälfte? Hälfte vom Tor oder Hälfte der Raumfläche? Neue Mieter schieben immer unseren Rasenmäher weg weil er 60cm über Hälfte des Tores auf ihrer größeren Seite steht! War 10 Jahre nie ein Problem für Mieter der Garagenhälfte! Danke
1 Antwort
Dazu solltest du mal mit dem Vermieter sprechen, um eine Lösung zu finden. Normalerweise richtet es sich nach der Hälfte vom Tor.
Es kann aber auch sein, dass die nicht die Hälfte der Garage (nach dem Tor bemessen) gemietet hast räumlich gesehen, sondern eine halbe Mitbenutzung der Garage ohne genauere Aufteilung der Fläche, also eine gemeinschaftliche Nutzung mit dem Nachbarn.
Letzteres würde bedeuten, dass du den Rasenmäher auch in dem 1m Streifen stellen kannst, den der Nachbar zusätzlich hat, da dies dann wie gesagt auch ein gemeinschaftlicher Bereich wäre. Das würde aber Streit mit dem Nachbarn bedeuten, wenn du das einfach so machst. Deshalb sollte es zur Klärung mit dem Vermieter und dem Nachbarn zusammen besprochen werden.