Hey, ich weiß nicht, ob du immer noch eine Antwort benötigst, aber eventuell hilft es Menschen, die sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden..

1. Kindergeld

Du hast Anspruch auf Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr, wenn du in Ausbildung bist oder eine Ausbildung planst. Eine Pause von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, beispielsweise zwischen dem Bachelor und dem Master, wird akzeptiert. Bei einem längeren Zeitraum könntest du den Anspruch auf Kindergeld verlieren, es sei denn, du bist nachweislich in einer Ausbildung oder einem Praktikum.

Wenn du während deines Gap Years ein Praktikum machst, das im Zusammenhang mit deinem Studium steht, besteht weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr (FSJ/FÖJ) kann ebenfalls als Ausbildungszeit gelten. Wichtig ist, dass du während deines Gap Years nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, da sonst der Anspruch auf Kindergeld entfallen kann. Eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) oder eine befristete Beschäftigung kann jedoch in Ordnung sein. Sobald du allerdings mit dem Master beginnst, bekommst du Kindergeld auf jeden Fall weiter, es ist nur in dem Gap Year eher unwahrscheinlich, dass du es bekommst:)

2. BAföG

Wenn du ein ganzes Jahr pausierst, verlierst du während dieser Zeit den Anspruch auf BAföG. Das ist jedoch kein Problem, da du für die Zeit zwischen den beiden Studiengängen (Gap Year) ohnehin kein BAföG benötigst. Wichtig ist, dass du rechtzeitig vor Beginn deines Masterstudiums einen neuen BAföG-Antrag stellst.

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