Funken mit 2 Watt und 462 Mhz erlaubt?
Hallo, ich habe mir 2 Radioddity Walkie Talkies bestellt, um damit zwischen zwei Autos auf dem Weg nach Frankreich zu kommunizieren. Diese Geräte haben eine Leistung von 2 Watt und funken mit einer Frequenz von ca 462 - 468 Mhz. Ist es erlaubt diese in Deutschland und Frankreich zu nutzen, oder nicht? Und falls nicht, was wäre die Strafe und wie würde man herausfinden, dass wir diese Geräte nutzen?
2 Antworten
Bin mir nicht aber Frankreich sicher, aber in Deutschland gibt's eine Allgemeinzuteilung für 446 bis 446,2 MHz. Dabei liegt dort die maximal erlaubte ERP jedoch nur bei 500mW. Alle weiteren Bestimmungen stehen in der Allgemeinzuteilung (klick). Zu beachten ist auch, dass die Geräte keine starken Oberwellen verursachen dürfen.
Wie herausgefunden wird, ob nun verbotenerweise irgendwo gesendet wird, die BNetzA hat da schonmal ein Auge drauf. Und wenn (bewusst oder unbewusst) durch sowas Ärger entsteht, dann auch gerne schonmal Amateurfunker und Leute mit RTL-SDR.
Ich habe diesem Fragesteller schon ausführlich geantwortet (siehe seine erste identische Frage unter https://www.gutefrage.net/frage/funken-mit-radioddity-gs-2s-legal). Er scheint mir aber weder zu trauen noch zu glauben.
Funkbetrieb zwischen 462 und 468 MHz ist weder empfangs- noch sendeseitig für JEDERMANN verboten, der nicht im Besitz einer Frequenzzuteilung durch die Bundesnetzagentur ist. Das gilt tatsächlich sogar für Funkamateure!!!
NEIN ... es passt gar nichts!!! Der Empfangs- und Sendebetrieb dieser Geräte IST ILLEGAL und wie schon beschrieben eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit!
FINGER WEG
wie würde man herausfinden, dass wir diese Geräte nutzen
Bei uns im Hafen fährt die Bundesnetzagentur hin und wieder mal mit Funkmesswagen herum. Die können sowas aufspüren.
Aber solange man nicht stationär beim Funken ist sollte doch alles passen oder?