Füße auf dem Sitz, muss ich die 20 Euro zahlen?

5 Antworten

Hi ja. Das ist eine zivilrechtliche Forderung - nennt sich Vertragsstrafe.

In den Beförderungsbedingungen steht sicherlich, dass es verboten ist. Mit dem Benutzen der Bahn bist Du einen Vertrag eingegangen. Gegen diese Bedingungen hast Du verstoßen.

Ja. Passt.

Günstig weggekommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit den 90ern arbeite ich im Gleisbereich.

Sobald du eintrittst, nimmst du die Beförderungsbestimmung der Öffis an. Also Ja die musst du zahlen.

Mit dem Betreten des Verkehrsmittels akzeptierst du die Befoerderungsbedingungen.

Er darf auf keinen Fall selbst das Geld einstecken, da muss eine Rechnung nach Hause folgen, erst dann musst Du zahlen.

Was ich allerdings eher für ein Gerücht halte, da so geringe Summen den Aufwand nicht rechtfertigen. Da wird auch nix kommen.

Wenn Du dem das Geld gleich gegeben hast, dann muss er dir eine Quittung ausgestellt haben. Ist das nicht der Fall, hat er etwas nebenher verdient und macht das evtl öfter so


Juliander18er 
Beitragsersteller
 08.01.2024, 00:47

Ich habe von ihm ein Schreiben bekommen wo auch die IBAn usw drauf steht

PCProfiBayern  08.01.2024, 00:49
@Juliander18er

Dann freu dich auf die geringe Summe, andere sollen weit über 100€ bezahlen für die Reinigung der Sitze. Auch das hätte dir passieren können