Für wen ist das Steuertransparentgesetz relevant?

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Gegenstände des täglichen Gebrauchs (Laptop, Smartphone, whatever) mussten sowieso nie versteuert werden und auch so sind private Veräußerungsgeschäfte nach einem Jahr besitzen i.d.R. ebenfalls steuerfrei. Beim unwahrscheinlichen Fall dass man keinen Gegenstand des täglichen Gebrauchs innerhalb eines Jahres mit Gewinnabsicht verkaufen möchte gibt's eine Freigrenze von 600 Euro im Jahr. Und wenn man mehrere Artikel mit Gewinnabsicht verkauft hat(te) dann muss(te) sowieso ein Gewerbe her.

Um es kurz zu fassen:

Für die wenigsten Privatverkäufer dürfte das PStTG von Relevanz sein.

Für wen ist das also relevant? Für jemanden der heimlich ein Gewerbe betreibt und dieses nicht angemeldet hat und für Gewerbetreibende per se.

Hausmütterchen Steffi kann weiter ihren Trödel vom Dachboden verticken ohne steuerliche Konsequenzen zu fürchten.

Auch macht eine UND Regel hier wenig Sinn.


Kleinanzeigen1 
Beitragsersteller
 24.01.2023, 19:06

Wenn wir davon ausgehen, dass die Mami viele, also über 30, Kinderklamotten im Jahr gekauft hat und wieder verkauft, was ist dann? Wahrscheinlich hat sie sogar einen Verlust, dann muss sie ja trotzdem damit rechnen, dass das FA nachfragt, oder?

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anTTraXX  24.01.2023, 19:27
@Kleinanzeigen1

Das kann passieren, und denn äußert sie sich und denn wird man feststellen das keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt.

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Kleinanzeigen1 
Beitragsersteller
 24.01.2023, 19:09

Für mich macht eine UND Regel sinn, weil Steffi dann auch ihre mehr als 30 Klamotten verkaufen kann. Sie verkauft mehr als 30 Klamottten und ist nicht über 2000€ Gewinn, damit ist sie raus. Wäre es eine ODER Regel, wäre sie drin.

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anTTraXX  24.01.2023, 19:28
@Kleinanzeigen1

Wenn du aber nur 29 Verkäufe hast für 22.001€ wird nichts gemeldet.

Macht halt wenig Sinn

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