Neues Gesetz Vinted?

2 Antworten

Vinted hat kein Gesetz, Vinted muss sich nur wie alle anderen auch an geltendes Recht halten. Hier speziell des PStTG.

Und natürlich darfst du auch mehr verkaufen als 30 Artikel bzw mehr Umsatz als 2.000€ machen.

Und ja Vinted zählt nur die über deren System abgewickelte Transaktionen.

Wovor haben eigentlich immer alle Angst?!

Gegenstände des täglichen Gebrauchs (Laptop, Smartphone, whatever) mussten sowieso nie versteuert werden und auch so sind private Veräußerungsgeschäfte nach einem Jahr besitzen i.d.R. ebenfalls steuerfrei. Beim unwahrscheinlichen Fall dass man keinen Gegenstand des täglichen Gebrauchs innerhalb eines Jahres mit Gewinnabsicht zu verkaufen möchte gibt's eine Freigrenze von 1.000 Euro im Jahr. Und wenn man mehrere Artikel mit Gewinnabsicht verkauft hat(te) dann muss(te) sowieso ein Gewerbe her.

Um es kurz zu fassen:

Für die wenigsten Privatverkäufer dürfte das PStTG von Relevanz sein.

Man will mit dem PStTG die "Scheinprivaten" Verkäufer auf eBay und Co austrocknen. Also Leute die gewerblich handeln aber kein Gewerbe angemeldet haben - sondern schwarz ein und verkaufen. Aber man will dadurch nicht den Prvatverkauf von Gebrauchten auf einmal versteuern

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Bennyboy99 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 23:09

Das heisst Paypal Verkäufe sind Steuerfrei?

Wenn ich beispielsweise an 3 Freunde diesselbe Flasche verkaufe ist das keine gewerbliche Tätigkeit?

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anTTraXX  29.08.2024, 09:35
@Bennyboy99
Das heisst Paypal Verkäufe sind Steuerfrei?

Du scheiterst schon an der Erkenntnis das man bei Paypal nichts verkaufen kann.

Wenn ich beispielsweise an 3 Freunde diesselbe Flasche verkaufe ist das keine gewerbliche Tätigkeit?

Das kommt auf die oben genannte Grundsätze an.

Kaufst du die Flaschen billig ein um diese bewusst teurer zu verkaufen, ist es Gewerbe

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Das scheint sich auf alle Plattformen zu beziehen, und ja, natürlich zählen da auch Paypalüberweisungen mit zu, da fließt ja Geld. Du "darfst" nur noch 2000 €/ Jahr als Privatverkäufer verdienen oder du musst ein Gewerbe anmelden und kannst mehr verkaufen. Also, du darfst jederzeit mehr verdienen, du musst dann allerdings ein Gewerbe anmelden und dafür auch Steuern zahlen.

https://www.rbb-online.de/supermarkt/sendungen/20240226_2015/neue-regeln-beschraenkte-verkaeufe-auf-vinted-und-anderen-portalen.html#:~:text=Bis%20Ende%20M%C3%A4rz%20m%C3%BCssen%20Plattformen,pro%20Jahr%20durch%20Privatverk%C3%A4ufe%20erwirtschaften.


anTTraXX  26.08.2024, 19:08

Das stimmt genau der erste Halbsatz. Der Rest ist Blödsinn

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Tasha  26.08.2024, 19:10
@anTTraXX

Wenn Privatpersonen nur 2000€ verdienen "dürfen", dann müssen sie doch ab 2000€ ein Gewerbe anmelden, weil sie regelmäßig mehr verkaufen. Oder wie soll das laufen? Es wird doch nicht generell verboten, mehr als 2000€ im Jahr über die Plattformen zu verdienen, nur halt nicht als Privatperson.

Was wäre sonst die Alternative?

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anTTraXX  26.08.2024, 19:17
@Tasha

Hier wäre der erste Denkfehler :

Wenn Privatpersonen nur 2000€ verdienen "dürfen"

Privatpersonen dürfen soviel Umsatz haben wie sie wollen, solange sie nur ihren eigene Kram verkaufen.

Denkfehler Nummer 2

, dann müssen sie doch ab 2000€ ein Gewerbe anmelden,

Ein Gewerbe ist gem §14 GewO und §138 AO mit dem ersten tätig werden anmelden.

Denkfehler Nummer 3

weil sie regelmäßig mehr verkaufen.

Es kommt nicht darauf an ob sie regelmäßig ihren alten Krams verkaufen, denn grundsätzlich kommt es auf folgende Punkte an:

  • Nachhaltigkeit
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
  • Selbständig
Oder wie soll das laufen?

Es wird einfach nur an das BZSt gemeldet.

Denkfehler Nummer 4

Es wird doch nicht generell verboten, mehr als 2000€ im Jahr über die Plattformen zu verdienen, nur halt nicht als Privatperson.

DAC 7 bzw das PStTG sind kein Verbot, sondern eine Meldepflicht für Plattformbetreiber.

Was wäre sonst die Alternative?

Einfach mal den verlinkten Text von dir lesen.

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