Führerscheinprüfung mit Brille, auch wenn die nicht eingetragen ist?

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Natürlich darf man das, sofern der Visus mit Brille in Ordnung ist, also die gesetzlich geforderte Zahl von mindestens 0,7 beträgt.

Es gibt viele Menschen, die, obwohl sie eine Brille tragen, den Führerscheinsehtest ohne Korrektur bestehen. Da sind eben nur 0,7 gefordert, wenn also jemand nur eine geringe Fehlsichtigkeit hat, kann er diesen Wert problemlos ohne Brille erreichen, darf sie aber selbstverständlich trotzdem beim Fahren tragen, was ja sinnvoll ist, um die bestmögliche Sehschärfe zu haben.

Dass keine Auflage zum Tragen einer Sehhilfe eingetragen ist, bedeutet nur, dass man nicht verpflichtet ist, beim Fahren eine zu tragen - verboten ist es deswegen aber nicht.


Meine Frage ist wie im Titel schon, ob jemand die Fahrprüfung für den Führerschein mit Brille machen darf, auch wenn im Führerschein keine Sehhilfe eingetragen ist, weil die Person den Sehtest ohne Hilfe auch bestanden hat ?

Im Führerschein kann ja auch noch keine Sehhilfe eingetragen sein, wenn er erst die Fahrprüfung macht. Da hat er den Schein ja noch gar nicht 😉 Du meinst die Eintragung im FS-Sehtest.

Zwischen dem FS-Sehtest und der Fahrprüfung selbst vergeht ja bekannterweise einige Zeit... Hat der Fahrschüler beim FS-Sehtest noch keine Brille gebraucht, den Sehtest ohne Sehhilfe bestanden, benötigt inzwischen aber eine Brille, sollte und kann er die natürlich auch zur Fahrprüfung aufsetzen.