Brille im Führerschein nachtragen?

4 Antworten

Nein, du musst sie nicht nachtragen lassen. Darüber gibt es auch insofern kein konkretes Gesetz, da man ja nicht alles aufschreiben kann, was man nicht machen muss.

Es gibt aber 2 Stellen, die quasi sagen, was du beachten musst. (Das sind jetzt die aktuell mir bekannten, ob es noch weitere gibt, die mir gerade nicht einfallen, weiß ich gerade nicht)

Und das sind folgende:

§1 Abs. 2 StVO „Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“

und außerdem

§ 2 Abs. 1 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) „Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet.“

Es würde also durchaus zum Problem werden, wenn man mit Sehschwäche Auto fährt, dann einen Unfall baut und argumentieren möchte, dass ja im Führerschein die Brille nicht erwähnt ist und man daher keine tragen muss.

Relevant würde es erst dann werden, wenn du eine weitere FE Klasser erwirbst und daher erneut einen Sehtest vorlegen musst. (Und das auch nur dann, wenn du ihn nur mit Sehhilfe bestehen konntest)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – alle Klassen bis auf D, ex LKW Fahrerin + Handgas in Ausbil.

Siraaa  08.08.2022, 21:02

Relevant kann es dann werden, wenn die Sehschwäche selbst mit Sehhilfe nicht mehr ausgeglichen werden kann. Davon dürftest du aber sehr weit weg sein :-)

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DrMalteB 
Beitragsersteller
 08.08.2022, 21:12

Alles klar, danke. Es kann also nicht passieren, dass mir bei der Polizeikontrolle angehängt wird, ich hätte meine Brille nicht eingetragen und fahre trotzdem mit einer. Danke!

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Siraaa  08.08.2022, 21:15
@DrMalteB

Nein, da passiert nix. Doofer wäre es, wenn du auffällig fährst, weil du sie nicht nutzt und dadurch dann das Interesse der Polizei weckst. (Das wäre bei mir mit -7 der Fall 🤣🤣)

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Sie müssen diese Änderung von sich aus nicht melden, sind jedoch gesetzlich dazu verpflichtet einer Beeinträchtigung im Straßenverkehr entgegenzuwirken, hierbei treten folgende Paragrafen in Kraft:
§1 Abs. 2 StVO „Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ und
§ 2 Abs. 1 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) „Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet.“
Die Fahrerlaubnisbehörde kann jedoch aufgrund von mutmaßlicher Gefährdung des Straßenverkehrs nach einem augenärztlichen Gutachten verlangen. Wird eine Sehstärke, die schlechter als 0,7 (je Auge) ist festgestellt, dann ist auch ein Nachtrag im Führerschein nötig.

https://www.stvo.de/info/faq/157-brille-melden

Ob ich eine seriöse Quelle bin, kann ich nicht beurteilen. Aber eines ist sicher, wer einen Führerschein besitzt, muss eine neu erworbene Brille nicht nachtragen lassen. Musst du einen sogenannten Idiotentest irgendwann machen, oder du machst die Fahrprüfung für ein anderes Fahrzeug, dann wird ein neuer Sehtest fällig. Bestehst du diesen Sehtest dann nur mit Brille, wird dies natürlich im Führerschein vermerkt sein und zwar unter der Nr. 12.
Ansonsten interessiert sich niemand mehr dafür, ob du gut sehen kannst oder nicht. Allerdings gibt es natürlich auch hier eine Ausnahme. Hast du deinen Unfall, kann es je nach dem, auch zu einem Sehtest führen. Letztendlich bist du ganz allein dafür verantwortlich, dass du nur mit guter Sicht dich hinters Steuer setzt, egal, was im Führerschein steht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung