Antwort
Erlaubt ist es nicht. Bekommst du tatsächlich den Schein an den Tag kannst du bei einer verlehrskontrolle sagen du hast ihn heute bekommen aber der liegt noch im auto von einen Kollegen und du wirst ihn abends in der Polizeidienststelle virzeugen. Da auf dem Schein nur ein Datum der Aushändigung aber keine Uhrezit steht und der systemabgleich ein paar Tage dauert würde es tatsächlich gutgehen. Aber erlaubt ist es nicht.