FührerscheinAntrag mit Punkte?

4 Antworten

Hallo, Vorsicht hier sind ein paar falsche Antworten.

Das zu schnelle Fahren wurde mit Bußgeld geahndet, das ist erledigt.

Was nicht geahndet wurde, ist Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das ist ein völlig anderer Sachverhalt. Das ist eine Straftat und die verjährt auch nicht so schnell.

Wenn die jetzt dahinter kommen, dass Du damals noch keinen Führerschein hattest, kann das immer noch geahndet werden.

Und ja, dann würde ein Strafverfahren eröffnet.


VerwirrterBoy03 
Fragesteller
 24.09.2021, 10:11

Wie sollen die abder dahinter kommen? Überprüft die führerscheinstelle bei der erstverteilung der fahrerlaubnis die punkte in flensburg?

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Raven751  24.09.2021, 15:26
@VerwirrterBoy03

Ja, wenn man zuviel Punkte hat, kann man keine beantragen. Nun kann man auch ohne Fahrerlaubnis Punkte bekommen - wenn man mit dem Fahrrad über eine rote Ampel fährt z.B.

Daher wäre gar nichtmal so ungewöhnlich, dass Du ohne Führerschein schon welche hast.

Ob man aber dahinterkommt, dass es die für eine Geschwindigkeitsübertretung gab, was ohne Führerschein schlecht geht, das kann ich Dir nicht sagen.

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Wer trotz Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis Auto fährt, begeht eine Straftat. Im schlimmsten Fall droht eine Haftstrafe.

Woher ich das weiß:Hobby

Ein Strafverfahren kann nicht mehr eröffnet werden , da mit einem Bußgeld schon geahndet wurde .

Das Verbot der Doppelbestrafung gilt auch im STVG .

Auf dich könnte eine MPU warten .

Mach einfach einen Termin bei der für dich Zuständigen Fahrerlaubnisbehörde . Dort erfährst du genaues .


migebuff  24.09.2021, 07:11
Das Verbot der Doppelbestrafung gilt auch im STVG .

Er wurde für die Geschwindigkeitsübertretung bestraft.

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis hat damit nichts zu tun.

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Wenn das Bußgeld bezahlt wurde, dann kommt auch kein Strafverfahren mehr. Es kann aber sein, dass du auf den frischen Führerschein schon 2 Punkte drauf hast. Genauer kann es dir aber sicherlich der Fahrschullehrer erklären.

Lg


VerwirrterBoy03 
Fragesteller
 24.09.2021, 02:05

vielen dank für die antwort

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serpentbites  24.09.2021, 02:56

Habe von dir bisher nur 2 Antworten gelesen und die waren beide b*llsh*t.

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DerBayer80  24.09.2021, 05:01
@serpentbites

Und warum genau? Durch das Bezahlen ist die Geschichte erledigt. Wenn er keine weiteren bzw vorhergehenden Briefe bekommen hat in denen eine Sperre erwähnt wurde, ist die Sache tatsächlich durch

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Lkwfahrer1003  24.09.2021, 03:32
dass du auf den frischen Führerschein schon 2 Punkte drauf hast.

Zu deiner Info :

§ 4 Abs.3 STVG

(3) Wird eine Fahrerlaubnis erteilt, dürfen Punkte für vor der Erteilung rechtskräftig gewordene Entscheidungen über Zuwiderhandlungen nicht mehr berücksichtigt werden. Diese Punkte werden gelöscht.

Gruß

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migebuff  24.09.2021, 07:21
Wenn das Bußgeld bezahlt wurde, dann kommt auch kein Strafverfahren mehr.

Natürlich kommt kein Strafverfahren für den Geschwindigkeitsverstoß.

Er hat zusätzlich eine Straftat begangen, die bekannt wird, sobald er einen Antrag auf eine Fahrerlaubnis stellt. Er wurde für die Ordnungswidrigkeit bestraft, nicht für die noch unbekannte Straftat.

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