Führerschein vergessen Verkehrskontrolle?
Wenn man diesen vergisst bekommt man ja ein Bußgeld und muss diesen nachweisen. Wofür aber, wenn dir Polizei das auch in system nachfragen kann? Was wenn ich einen Polnischen Führerschein habe? Der muss ja nicht umgeschrieben werden. Können die das auch im System prüfen? Kann man außerdem 2 Führerscheine haben? Wenn man B in Deutschland macht und A in Polen danach? Oder was macht man dann mit dem ersten Führerschein?
3 Antworten
Die zwei Führerscheine kann man paralell nebeneinander haben. Wohlgemerkt mit zwei verschiedenen FS-Klasse!
Und abfragen kann man diese Klassen ebenfalls bei einer Kontrolle. Die Polizei hat Zugriff auf das europäische Führerscheinregister (EUFSR), in dem alle Führerscheine der EU-Mitgliedstaaten gespeichert sind. Die Polizei kann dieses Register nutzen, um festzustellen, ob ein Fahrer einen gültigen Führerschein besitzt und ob er gegen Verkehrsregeln verstoßen hat. Zusätzlich gibt es noch den Online-Zugriff auf das Fahreignungsregister (FAER) beim KBA in Flensburg.
Es wäre also wirklich einmal Zeit, diese unsägliche OWi-Praxis beim Vergessen des FS zu ändern. Vielleicht passiert das ja, wenn demnächst eine Kopie des FS auf dem Smartphone möglich ist.
Kein Bußgeld, sondern ein Verwarnungsgeld und die Auflage, den Führerschein innerhalb von 3 Tagen nachzureichen. Diese Auflage hat mehrere Gründe, der wichtigste: Die Polizei hat leider keinen Zugriff auf die Fahrerlaubnisdaten, wie man vielleicht meint. Auch ausländische Führerscheine kann sie nicht prüfen.
Innerhalb der EU und des EWR darfst du nur einen Führerschein haben. Hast du 2, musst du dich von einem trennen. Führerscheine von außerhalb von EU und EWR darfst du so viele haben, wie du willst, die dann aber im Falle eines Beitritts auch abgegeben werden müssen.
Der muss nach einem halben Jahr umgeschrieben werden. Strafe weil er mitzuführen ist. Du musst ihn im Revier nachreichen. Wenn und aber kann man viel diskutieren.
Man muss einen EU Führerschein nicht umschreiben ist nämlich freiwillig, aber wie schauen die das dann im System nach?
Stimmt nicht. Zum Erwerb in Polen zb müsstest du dort einen Wohnsitz gehabt haben. Lebst du jetzt in Deutschland ist er 15 Jahre gültig, LKW und Kom 5 Jahre. Ist er wegen Delikten mit Auflage MPU im Besitz und diese nicht durchgeführt, wird es spannend.
Ja aber 15 Jahre ist er ja ohne umschreiben fahrbar richtig?
Das bringt mich gleich auf die nächste Frage: Was meinst du mit "unsägliche OWi-Praxis"? Passiert denn außer dem reinen Bußgeld noch mehr, wenn man ohne FS erwischt wird?