Führerschein in einem fremden Bundesland?

1 Antwort

Das ist schon ungewöhnlich aber durchaus machbar. Die Fahrerlaubnisverordnung sagt dazu im §17 Absatz 3:

Der Bewerber hat die praktische Prüfung am Ort seiner Hauptwohnung oder am Ort seiner schulischen oder beruflichen Ausbildung, seines Studiums oder seiner Arbeitsstelle abzulegen. Sind diese Orte nicht Prüforte, ist die Prüfung nach Bestimmung durch die Fahrerlaubnisbehörde an einem nahe gelegenen Prüfort abzulegen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann auch zulassen, dass der Bewerber die Prüfung an einem anderen Prüfort ablegt.

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__17.html