Führerdchein neu machen oder alte Klassen und den alten Führerschein wieder erlangen?

5 Antworten

Nach §76 Nr 11b FeV wird bei der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis die Anlage 3 FeV herangezogen, um zu bestimmen, welche aktuellen Klassen derjenige bei seiner neuen Fahrerlaubnis erhält.

Da du nicht schreibst, wann du deinen Führerschein gemacht hast und welche Klassen du hattest, bleibt nur, dich auf folgende Tabelle zu verweisen, wo du dir die Information selbst heraussuchst: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_3.html

Was hast du denn bei der Führerscheinstelle betragt? B .. C1 .. ?

Wann hattest du den Führerschein mal erworben?

Und nein, komplett neu musst du den nicht machen .. max die Prüfungen wiederholen .. aber bei "nur" 5 Jahren weg, sollte das nicht mal verlangt werden.

Das ist von Fall zu Fall verschieden. Kommt auch darauf an, wie lange du vorher gefahren bist. Wenn du weniger Erfahrung hattest, als jetzt die Pause war, mußt du die Prüfung wohl neu machen.

schätze du hast nur noch B - evtl. BE für dich gilt ab dem Zeitpunkt 3,5T

Neu machen oder warten

Es gibt eine Tilgungsfrist von 10 Jahren, allerdings beginnt diese erst fünf Jahre nach dem Führerscheinentzug. Die Wiedererteilung vom Führerschein erfolgt nach 15 Jahren, auch ohne MPU-Gutachten. Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach 10 Jahren ist nur in manchen Fällen möglich.

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