Fühereschein sperre für immer Kann man eine sperre bekommen also das man nie wieder einen führerschein machen darf.?

4 Antworten

JA.

StGB §69a Abs. 1, Satz 2:

Die Sperre kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht.

Um aber den Richter so weit zu bringen, daß er 5 Jahre als nicht ausreichend zur Gefahrenabwehr betrachtet, muß man schon einige Male massiv gegen StVO / StVG verstoßen und ganz offensichtlich auch keine Einsicht / Reue / Besserung zeigen.

Ich kenne persönlich nur einen solchen Fall: Alkoholproblem und absolut fehlende Einsicht. Der Reihe nach:

- Trunkenheitsfahrt mit 1,2‰ -> Entzug der Fahrerlaubnis, Geldstrafe,12 Monate Sperrfrist.

- Innerhalb der Sperrfrist kontrolliert worden: Fahren ohne Fahrerlaubnis -> Geldstrafe

- Nach Ablauf der Sperre neue Fahrerlaubnis, knapp 6 Monate später erneute TF mit 1,8‰ -> Fahrerlaubnis wieder entzogen, höhere Geldstrafe, 18 Monate Sperrfrist.

- Innerhalb der Sperrfrist erneut FoFE -> hohe Geldstrafe, Sperrfrist um 6 Monate verlängert.

- Nochmal FoFE in der verlängerten Sperrfrist -> erneut hohe Geldstrafe, Androhung einer Freiheitsstrafe bei erneutem Fehlverhalten, Sperrfrist nochmal um 12 Monate verlängert.

- Und weil es so schön war: 2 Monate vor Ablauf der verlängerten Sperrfrist die Kombi FoFE und TF mit 2,3‰, 

Da war dann 1 Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung, Einzug des Fahrzeugs und Verlängerung der Sperrfrist auf 5 Jahre eigentlich absehbar - bis der Angeklagte den Richter ansprach: "Mir doch egal, was ich kriege, ich fahr sowieso weiter Auto!"

Darauf hin meinte der Richter, 5 Jahre Sperrfrist reichen nicht aus...

Wie das in Deutschland ist, weiss ich nicht.

In der Schweiz kann man eine unbefristete Sperre bekommen. Als Betroffener muss man dann die Auflagen einhalten, zum Psychologen gehen, kurzfristig angesagte Bluttests machen lassen.

Das Prozedere kann Jahre dauern.

Diese Auflagen bekommt man bei groben Verstössen oder wenn man als unverbesserlich gilt, also mehr als einmal mit Alkohol oder Drogen am Steuer mit der Polizei zu tun hatte. 

Ab 70 Jahren muss man sporadisch einen Gesundheits-Check machen lassen....falls der Arzt einem für Fahruntauglich hält, muss man das Billett abgeben.

Natürlich gilt dies auch in jungen Jahren, dass man wegen gewissen Leiden keinen Führerschein machen kann... zum Beispiel wegen mangelnder Sehkraft oder Epilepsie oder benötigten starken Medikamenten etc.

In Deutschland gibt es keine lebenslange Führerscheinsperre. Allerdings gibt es die MPU und da kann es schon passieren, dass dir bei allen Terminen bestätigt wird, dass du nicht geeignet bist, ein Fahrzeug zu führen.

Ja, kann man.


Felix199445 
Beitragsersteller
 14.07.2017, 04:27

Kannst du mir vieleicht auch beantworten aus welchen gründen man solch eine sperre bekommen kann ?

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