Fügt sich das Gebäude in die nähere Umgebung ein?
Das folgende Gebäude soll gebaut werden. Es soll neben einer Villa stehen, die man im Plan im Hintergrund seitlich im Plan sieht. Die Villa existiert schon. Passen die beiden Baukörper zusammen, oder nicht? Also was Dachform, Traufhöhe, Firsthöhe, Form usw betrifft.
5 Antworten
Ich wüßte nicht, was sich da nicht einfügen sollte. Das paßt sogar auffallend gut. Falls Du Zweifel hast, einfach mal mit dem Plan bei der Bauaufsicht vorsprechen. Aber das weißt Du ja selber. Es sollte mich jedenfalls wundern, wenn die was dagegen hätten.
Danke. Aber das Bauamt verweigert die Genehmigung. Bin am analysieren weshalb... Habe die Kanten und Dachformen der näheren Umgebung versucht aufzunehmen...
Ob sich das Gebäude in die nähere Umgebung einfügt, lasse ich jetzt mal so stehen :-)))
Für meine Begriffe passt es wie die Sau auf` s Sofa. Ein interessantes Gebäude, durchaus, aber da macht das Bauamt garantiert nicht mit. 1. gibt es ja wohl Probleme mit der Erschließung und 2. ist das Gebäude denen in der Form viel zu groß und massig. Manchmal waren die Bauämter schon zu einem "Kuhhandel" bereit, indem man so ein größeres Gebäude einfach getrennt hat. Also dort wo jetzt der Treppenraum ist, nur in der Mitte eine Treppe zwischen den Gebäuden gemacht und den aus Glas. Dann kommt es optisch kleiner und eher als 2 Gebäude daher, aber auch dann wird es Schwierigkeiten geben.
Wenn tatsächlich ein qualifizierter B-Plan besteht, dann schon, aber habe ich richtig verstanden, der B-Plan wurde nie umgesetzt? Falls der nicht besteht dann geht natürlich auch das Kenntnisgabeverfahren nicht und wenn nur eine einzige Befreiung erforderlich ist, dann ist das Kenntnisgabeverfahren sowieso vom Tisch und dann ist man beim vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (in manchen Bundesländern - z.B. Brandenburg ist man dann sogar automatisch beim Baugenehmigungsverfahren!).
Im Folgenden ein Änderungsvorschlag. Bauantrag nach BP mit zwei Wohneinheiten und Giebeldach stellen und dann ein paar Jahre später Treppe raus und zetrale Treppe rein. Würdest du das erstmal als Genehmigungsfähig erachten?
Schon, obwohl ich denke: Die riechen den Braten :-)
Aber dann müßte ja wieder aufgestockt werden mit erneutem Bauantrag.
Habe morgen den Termin beim Anwalt. Bauherr will nicht nachgeben...
Wenn er unbedingt mit dem Kopf durch die Wand will... die Anwälte reiben sich schon die Hände.
Wegen mir kann die Sache beim Regierungspräsidium landen. Wenn die Nein sagen würde ich beigeben... Habe mich etwas erkundigt: Ist ein übergeleiteter Bebauungsplan. also kein Qualifizierter bebauungsplan.
Nähere Umgebung ist hier zu sehen mit sämtliche umgebungsbauten:
Dafür eine Baugenehmigung - gegen den Willen der Baubehörde - durchzusetzten ist schwierig bis unmöglich und extrem teuer. Das übernimmt auch keine Rechtschutzversicherung.
Hast du mal einen Umgebungsplan auf dem man die Nachbarschaftsbebauung sehen kann? Es könnte durchaus sein, dass der geplante Gebäudekörper dem Amt zu groß ist, völlig unabhängig von der passenden Optik.
Grad mal geschaut, aber auf dem Plan ist der Ausschnitt der Umgebungsbebauung nicht ausreichend. Man müsste fast das ganze "Viertel" sehen um z.B. den Baukörper in der Relation zur bereits bestehenden Nachbarschaftsbebauung zu beurteilen. Es könnte auch sein, dass sich in der Zwischenzeit der B-Plan geändert hat und die Stadt eine "Anpassung" beschlossen hat. Städteplanerisch hat sich mancherorts viel geändert und Gemeinden passen die Vorgaben an heutige Wohnformen auch mal an.
In dem alten Plan ist auch zu lesen "max. 2 Wohnungen pro Grdst." ... wieviel hat denn deine Planung?
Habe einen grösseren auschnitt hier rein.
Ist ein übergeleiteter Bebauungsplan aus 1965. Neuere Vorgaben gibt es nicht. Bereits der von 1965 ist als "Änderung" titulliert und bezieht sich auf einen noch Älteren.
Im oberen Teil sind vorwiegend kleinere Gebäude vorhanden. Es kann daher sein, dass sich das Bauamt bzw. der Gemeinderat eher an dieser Art und Größe der Bebauung orientiert. Ich war auch letztes Jahr bei einer öffentlichen Sitzung in der ein neuer Bebauungsplan vorgestellt wurde, der "völlig" von der bereits vorhandenen Bebauung abgewichen ist. Ein eingereichtes Bauvorhaben wurde deshalb angelehnt, wobei die Zukunftsplanung wohl niemals zum Tragen kommt, weil die Grundstücke ja bebaut und im Privatbesitz waren. Um ihre städtische Wunschentwicklung zukünftlich umzusetzen, müssten die das ganze Viertel enteignen, abreißen und neu bebauen.
Den aktuellen Katasterplan habe ich in einer anderen Frage hochgeladen. das Amt weist den Atrag gerade zurück. Ich habe morgen den Termin beim Anwalt.
Fügt sich sehr gut ein. Hübscher Entwurf. Gut gezeichnet. Bravo! Liebe Grüsse! Patrickson
Die Villa hintendran hab ich 2013 für den gleichen Bauherren gemacht. Damals ging das über ein Kenntnisgabeverfahren. Siehst du Möglichkeiten sowas als Kenntnisgabeverfahren einzureichen?