Fristlose Kündigung der Wohnung?
Ich habe eine Frage.
Ich habe gestern eine Fristlose Kündigung meiner Vermieterin bekommen, weil ich Mietrückstande habe. Ist ja alles verständlich. Nur will sie dass ich bereits am 23 schon die Wohnung räume. Ist das zulässig, dass man das in 4 Tagen machen soll? Ich habe ihr gesagt, es wäre möglich dass ich das am 01.01 machen kann. Darauf wollte sie sich nicht einlassen.
Ich Frage mich jetzt wirklich, ob das überhaupt geht.
Vielen Dank für die Antworten schonmal
5 Antworten
Warum ist die Frist kurz?
Du hast mindestens zwei Monate Rückstände, was bedeutet, dass Deine Vermieterin nun schon mindestens 50 Tage auf die Zahlung von Miete wartet. Sie hat Dir also alles in allem schon rund 50 Tage Zeit gegeben, um Deine Probleme zu lösen. Das ist eine verdammt lange Zeit.
Spätestens, seit Du die Dezembermiete nicht zahlen konntest, also seit ca. 2 Wochen, weißt Du doch, was mutmaßlich auf Dich zukommen wird. Du hättest diese Zeit nutzen können, um Dich auf den unmittelbar bevor stehenden Auszug vorzubereiten. Also schon mal Sachen zusammen packen, Ersatzunterkunft besorgen usw.
In 4 Tagen kann man allerhand bewegen.
Allerdings: Deine Vermieterin weiß selbst, dass ihre Forderung unrealistisch ist und sie kann Dich am 24.12. auch nicht einfach vor die Tür setzen. Komm ihr jetzt nicht nochmal mit "bis 1.1. wäre das möglich", sondern sage ihr zu, dass Du am 27.12. ausziehen wirst. Das ist ab jetzt genau eine Woche. Dann wird sie Dich über Weihnachten in Ruhe lassen.
Am 27.12. hast Du dann so viel Geld zusammen gekratzt, dass Du die Rückstände zahlen kannst und dann ist die fristlose Kündigung sowieso vom Tisch.
Wie viele Mieten bist du im Rückstand?
Sie muss dir 1-2 Wochen Zeit geben, 23. ist zu früh.
Edit: Wenn du sofort Nachzahlst (was sowieso richtig wäre ich hasse Mietnomaden wie dich) muss sie es in eine ORDENTLICHE KÜNDIGUNG umwandeln mit der du also die normale Frist von 3 Monaten hättest.
Andere Wohnung suchen und zu einem Anwalt mit der Wohnungskündigung gehen.
Ein bis zwei Wochen muss der Vermieter dir geben. Lege Einspruch ein.
Miete dir einen Lagerraum und wohne vorübergehend bei Familie oder Freunden.
Das ist egal. Der Vermieter muss dem Mieter eine angemessene Frist setzen. 4 Tage sind keine angemessene Frist.
Richtig. Aber dann sollte er sich trotzdem nach 1 Woche verpissen.
Wenn die Frist dann eine Woche betrifft, dann muss er raus.
Fristlos bedeutet soviel wie "unverzüglich" oder "sofort"! Da ist der 23.12. schon ein Entgegenkommen.
Nein. Das ist einfach falsch. Der Gesetzgeber sieht eine "angemessene Frist" vor. 4 Tage sind keine angemessene Frist. 1-2 Wochen sind angebracht.
Einspruch gegen was? Der Penner zahlt nicht. Ich verstehe die Frau. Ich bin selbst Eigentümer und würde durchdrehen mit so einem.