Freiversuchsregelung Uni?

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Genau erfährst du das beim Prüfungsamt der Uni, deren Webseite oder aber direkt in der Prüfungsordnung. Macht jede Uni etwas anders.

Zu "normalen" Zeiten: Freiversuch kann man anmelden, die Prüfung schreiben, und wenn die zu mies ist, die streichen lassen (so als hätte man die nicht geschrieben; auch dann, wenn man mit mieser Note bestanden hat, nicht nur bei durchgefallen). Die Anzahl der Freiversuche ist begrenzt, das geht also nicht für jede Prüfung. Ohne Freiversuch darf man eine Prüfung wenn man durchfällt nur 1-2x wiederholen, fällt man immer wieder durch, ist das Studium beendet, hat man "nur" eine schlechte Note aber bestanden, kann man die Prüfung nicht wiederholen.

Verbesserungsversuch kann man anmelden, wenn man schon bestanden hat, die Prüfung dann nochmal schreiben, und wenn die Note besser ist, wird die neue Note übernommen. Auch hier gibt es eine Begrenzung.


WolfgangLud 
Beitragsersteller
 17.01.2022, 11:01

Ist mit "normalen Zeiten" die Zeit vor Corona gemeint?

Da bei uns in der Hochschule aufgrund Corona die Freiversuchsregelung eintrifft; muss man sich für Freiversuche gesondert anmelden oder gilt es automatisch?

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iQa1x  17.01.2022, 13:05
@WolfgangLud

Ja, "normale Zeiten" war vor Corona gemeint. Ich weiss nicht, ob das jetzt automatisch gilt, das ist überall anders... vor Ort nachfragen / nachlesen.

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Hallo WolfgangLud!

Vielleicht ist damit im Grunde der Täuschungsversuch gemeint. Hier

https://www.fh-aachen.de/fachbereiche/bauingenieurwesen/infos-zur-freiversuchsregelung

schreibt die FH Aachen dazu (Hervorhebung von mir):

„(10) Prüfungen, die nach der Vorlesungsperiode des Wintersemesters 2020/21 oder zu Beginn des Sommersemesters 2021 abgelegt und nicht bestanden werden, gelten als nicht unternommen (Freiversuch), wenn Studierende bewertbare Lösungen erarbeitet haben, die im Umfang mindestens der Hälfte des Umfanges entsprechen, der zum Bestehen der Prüfung hätte bearbeitet werden müssen, es sei denn, es liegt ein Fall von Säumnis oder ein Täuschungsversuch oder ein Verbesserungsversuch vor. Im Übrigen gilt Absatz 9 Satz 2 bis 5 entsprechend.“An einem Beispiel für eine schriftliche Prüfung veranschaulicht bedeutet dies: bei einer Mindestpunktzahl zum Bestehen von 50 Punkten müssten Sie Aufgaben im Wert von 25 Punkten (die Hälfte dessen, was zum Bestehen erforderlich ist) sinnvoll (!) bearbeitet haben, um in den Genuss des Freiversuchs zu kommen. Diese Aufgaben im Wert von 25 Punkten müssen dabei nicht richtig gelöst sein, sondern „nur“ sinnvoll bearbeitet!! Die Regelung dient i.W. dazu, dass Sie unter den aktuellen Randbedingungen nur an Prüfungen teilnehmen, für die Sie sich auch ernsthaft vorbereitet haben.

Zur Sicherheit solltest du im Dekanat deines Fachbereichs nachfragen, wenn du studierst und es um deine Prüfungen geht!

LG

gufrastella


Koschutnig  17.01.2022, 11:02

Kein Täuschungs-, sondern ein vorschriftsmäßiger, aber nicht vorgeschriebener Prüfungsnotenverbesserungsversuch nach einer schon bestandenen Prüfung.

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Ein Verbesserungsversuch ist bei bestandener Prüfung ein neuerlicher Prüfungsversuch zur Verbesserung der Prüfungsnote. Die Möglichkeit für derartige Prüfungsversuche ist eine Kann-Sache der jeweiligen Uni oder Hochschule.

Siehe z.B. S. 87 im Praxiskommentar zum Hochschulgesetz Sachsen-Anhalt:

Verbesserungsversuch


WolfgangLud 
Beitragsersteller
 17.01.2022, 11:04

Da bei uns in der Hochschule aufgrund Corona die Freiversuchsregelung eintrifft; muss man sich für Freiversuche gesondert anmelden oder gilt es automatisch?

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Koschutnig  17.01.2022, 11:22
@WolfgangLud

Das würde dir am besten die Hochschule selbst beantworten. Beantwortet man dort keine Anrufe? Evtl. findest du auf der Hochschul-Webside einen Kontakt.

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