Keines von beiden. Musik oder Podcast hören, Lesen, manchmal im Internet surfen (hier) oder auch was programmieren oder an Controllern basteln.
Heute ist gerade nichts mit entspannen, bin mitten im Malern :(
Keines von beiden. Musik oder Podcast hören, Lesen, manchmal im Internet surfen (hier) oder auch was programmieren oder an Controllern basteln.
Heute ist gerade nichts mit entspannen, bin mitten im Malern :(
Starte Google Maps, drück auf dein Benutzersymbol oben und wähle da "meine Zeitachse". Sofern du das nicht aktiv abgeschaltet hast, trackt google alles.
Du könntest die HTML Datei immer neu erstellen und das Bild direkt ins HTML einbetten: https://de.python-3.com/?p=38944
Nutze Windows nur auf Arbeit und dann nur, wenn es für die Aufgabe nötig ist, z.B. weil es die Software nur für Windows gibt. Ansonsten nutze ich nur Linux (KUbuntu).
Aus der Anleitung von irgendeinem anderen aktuellem Gorenje:
Das Bundesdatenschutzgesetz trat 1978 in Kraft.
Ich bin gegen ein Verbot, einfach aus Gründen der Tradition. Ich würde aber eine Steuer auf privat gekaufte Pyrotechnik befürworten, und ggf. auch so gestaffelt, dass alles was am "nur" knallt teuerer ist. Einerseits um den Umweltschaden zu kompensieren, andererseits um auch das Verkaufsverlumen über den Preis einzuschränken.
Ich habe mal in einer Reportage gehört, dass es im Studiobereich gar nicht so unüblich ist, an Stellen, an denen es auf die Verzögerung/Latenz ankommt, analoge Monitore/Technik einzusetzen, um eben diese Verzögerungen durch die Signalkonvertierung / -kodierung / -decodierung zu vermeiden.
Evtl. um beim Einblenden der Fragen/Antworten mit dem Vorlesen keine Verzögerung zu haben?
Benutze zwar VPN, soger mehrere, aber keinen kommerziellen Anbieter. Diese sind ja nur dazu gut, Geoblocking zu umgehen, hinsichtlich der Sicherheit bringen diese keinen Vorteil.
Ich nutze einerseits mein eigenes VPN um von unterwegs auf mein eigenes Netzwerk zu Hause zuzugreifen, und andererseits das VPN meines Arbeitgebers zum Arbeiten im Home Office.
Du brauchst keine Genehmigung des DPMA, um ein Spiel zu veröffentlichen.
Du musst natürlich das Urheberrecht beachten und darfst keine Rechte Dritter verletzen, also Spielidee, Figuren, Grafiken, etc. müssen von dir sein, du darfst keine als Marke geschützten Namen von Dritten verwenden.
Wahrscheinlich brauchst du eine Alterseinstufung von der USK, wenn es sich an Kinder / Jugendliche richtet und du das Spiel verkaufen willst.
Das DPMA kommt nur ins Spiel, wenn du dir den Namen oder Logo als Marke schützen lassen willst. Softwarepatente gibt es in Europa nicht.
Ich würde vermuten, dass der Vertrag mit dem Plegeheim sicher auch wie jeder andere Vertrag unter den dort festgelegten Bedingungen und Fristen gekündigt werden kann.
Der Mann muss sich dann einen Platz in einem anderen Pflegeheim suchen oder aber eine Möglichkeit, wie eine ambulante Pflege in der eigenen Wohnung oder der Wohnung der Ehefrau.
Ist der Mann dazu nicht selbst in der Lage (nicht jeder Pflegebdürftige ist auch geistig eingeschränkt), muss eine gerichtlicher Betreuer beantragt werden, der dass dann eben für den Mann übernimmt.
Ich denke nicht, dass die Ehefrau verpflichtet ist, den Mann aufzunehmen.
Ich würde mir ehrlich gesagt keines davon kaufen. Bzw. allgemein kein Mobiltelefon der aktuellen Top Kategorie. Wenn ich ein neues Telefon brauche, kaufe ich entweder ein Android-Modell der Topkategorie, das 1-2 Generationen zurück ist und damit erschwinglicher oder aber ein Mittelklassegerät. Auch diese Geräte bieten mir alle Funktionen, die ich brauche (ich spiele nicht auf dem Telefon, und Web, Kamera, NFC, Mail, Signal, Kalender, Notizen, Dokumente anzeigen, etc. können mittlerweile fast alle).
Für berufliche Betreuer:
https://www.gesetze-im-internet.de/vbvg_2023/BJNR092500021.html - Tabellen unten
Für Ehrenamtliche:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1878.html - 425 €/Jahr Auswandsersatz
Es gibt nicht nur 2, sondern noch ein paar mehr. Nur sind diese 2 App Stores eben vorinstalliert. Ich nutze z.B. oft F-Droid statt Google.
Wozu soll das gut sein, man kann jederzeit online nachschlagen. Und das Grundgesetz ist auch oft nicht wirklich hilfreich, weil vieles irgendwo nochmal genauer spezifiziert ist, wie BGB, StGB, SGB, etc....
Du hast Recht, im ersten Schritt muss es eine oder mehr als eine Karte heissen (oder Ende>Anfang), ansonsten geht das scon bei 2 Karten schief, weil (42,23) zu sortieren wäre dann Anfang Pos. 1 und Ende Pos. 2 und die Bedingung bereits zu Beginn nicht erfüllt, so das die 2 Zahlen nicht getauscht werden.
Nimm Datei->Speichern unter (Shift+Ctrl+S). Speichern bietet der Adobe Reader nur dann an, wenn was geändert wurde (was in der kostenlosen Version nicht geht).
Oder stelle schon den Browser so ein, dass der nachfragt, ob Speichern oder Öffnen soll.
(Firefox:
)
PS: Ich mag den Adobe Reader nicht besonders, finde Okular besser, weil der auch Hervorhebungen und Anmerkung hat und nicht ständig zum Abo auffordert. Allerdings ist Adobe halt der Erfinder des PDF, d.h. es kann bei alternativen Viewern vorkommen, dass irgendwas nicht dargestellt wird, z.B. bei sehr komplexen Formularen.
Prinzipiell habe ich nichts dagegen, alles zu digitalisieren. Allerdings unter der Vorraussetzung, dass ich mir die Daten selbst herunterladen und selbst (digital) aufbewahren kann. Gerade bei der elektronischen Patientenakte ist das ja *etwas* aufwendig.
Ich finde die Lösung von Emanuel4862 sehr elegant, weil es mit "Bordmitteln" funktioniert, wenn du dir das aber nicht zutraust und lieber grafisch machen willst, würde ich dir alternativ das Mehrfach-Umbennenen-Tool von Total Commander empfehlen.
Wenn er einen öffentlichen Livestream macht ist nichts mehr mit der Ausnahme für persönliche oder familäre Zwecke der DSGVO. Daher muss er seine Informationspflichten erfüllen, wenn er persönliche Daten wie das Bild eines Dritten erfasst und verarbeitet. Daher braucht er eine Datenschutzerklärung mit den gesetzlichen Mindestangaben wie Verantwortlicher, Zweck und Speicherfristen und in dem Fall auch eine Einwilligung der abgebildeten Personen. Diese ist durch das Veröffentlichen auch nach KUrhG erforderlich (Recht am eigenen Bild). Sollte die Dame das Video finden könnte da eine Geldbuße durch die Datenschutzbehörden und Schadenersatzforderungen der Dame auf ihn zukommen.
Würde er das nur privat für sich filmen wäre das nicht das Problem, dieses entsteht aber durch das Veröffentlichen.