Freistellung für Fahrprüfung während der Probezeit?
Hallo,
Ich fange im Oktober eine Vorbeschäftigung für eine Ausbildung im öffentlichen Dienst an. Die eigentliche Ausbildung wird erst nächstes Jahr beginnen. Dennoch wird es während der Vorbeschäftigung auch eine Probezeit geben. Derzeit mache ich allerdings den Führerschein. Der genaue Termin meiner Fahrprüfung steht noch nicht fest, aber er wird mit Sicherheit im Oktober oder spätestens November sein. Da Prüfungen ja vormittags sind, müsste ich mir entweder frei nehmen, oder um eine Freistellung für die Zeit der Prüfung bitten. Beides wird so kurz nach Beginn der Beschäftigung sicher nicht gern gesehen. Ich will den Job logischerweise nicht riskieren, sodass ich diesbezüglich so ziemlich ratlos bin. Wie war das bei euch so? Hat jemand vielleicht einen Rat?
Vielen Dank im voraus
2 Antworten
Rede einfach mit Deinem Vorgesetzen. Der hat bestimmt Verständnis und wird Dir eine Lösung anbieten.
Hallo,
ich würde dir einfach raten, dich mit der personalverwaltenden Stelle der Behörde, bei der du die Ausbildung/Vorbeschäftigung machst, zu besprechen. Ich denke, es geht ja nicht um einen freien Tag zum Faulenzen, sondern um etwas Wichtiges, deinen Führerschein. Je nach deinem zukünftigen Job ist das ja vielleicht sogar etwas, das du dafür benötigen könntest. Ich denke, da wird sich schon eine Lösung finden, dass du freigestellt wirst, oder im schlimmsten Fall einen Urlaubstag einbringen musst.
Zur Arbeit käme ich auch mit dem ÖPNV. Aber mit dem Auto geht es schneller und zuverlässiger. Ein Auto streikt nicht regelmäßig, im Gegensatz zur Bahn. Aber eigentlich ist der Führerschein ja ein Privatvergnügen, solange er für den Job nicht dringend erforderlich ist. Bei meinem vorherigen Arbeitgeber hat ein Mitazubi sich während der Probezeit an jenem Tag früher freistellen lassen, was die nur widerwillig erlaubt haben. Ich hoffe, dass es dort nicht auch so ist.
Nur nicht gleich am ersten Tag, oder?