Freihalten einer Einmündung?

4 Antworten

Paragrapgh 1 der STVO: Einmündungen sind freizuhalten. Machst du das nicht, wird es teuer. Du behinderst im schlimmsten Fall die Polizei, Rettung oder Feuerwehr.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

§ 11 Abs. 1 StVO:

Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste.

Freihalten ist also Pflicht.

Bei einem Rückstau dürfte man an der Stelle nicht stehen bleiben sondern muss abbiegen da man sonst die anderen leite im Straßenverkehr behindern würde

Du könntest den Kreis - vor allem oben und unten - etwas enger ziehen, aber ansonsten ist der freizuhalten.