Fraktionszwang, freies Mandat?

3 Antworten

freies Mandat: Rechtlich sind die Bundestagsabgeordneten frei in ihren Entscheidungen. Steht in Art. 38 GG Satz 1:

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Trotzdem werden sie natürlich von den Parteien und den Fraktionen unter Druck gesetzt. Im Alltag stimmen die Fraktionen geschlossen ab, keiner stimmt anders als die Fraktion. Im Zweifel bleiben die Abgeordneten der Abstimmung fern. Dies nennt man Fraktionsbindung oder Fraktionszwang. Bei bestimmten Abstimmungen wird das explizit aufgehoben, also die Abstimmung unabhängig von einer Fraktionszugehörigkeit durchgeführt. Aber der Fraktionszwang kann nicht eingefordert werden, hat bei Abweichung aber Einfluss auf Ansehen und Karrierechancen in der Fraktion und Partei.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

FDP hat Fraktionszwang. Hat der Lindner vor kurzem auch in der Schweiz so ähnlich gesagt. FDP muss aus Zwang alles mitmachen was die anderen beiden wollen.

Alle Mandate sind frei.

Fraktionszwang ist verfassungswidrig, darum gibt es ihn auch nicht ... zumindest offiziell nicht.