Frage zum Elterngespräch?
Hey bin mit meiner Freundin 4 jahre zusammen ihr Sohn ist jetzt 7 und geht jetzt in die erste Klasse heute haben wir Eltergespräch und der Klassenlehrer verbietet mir da teilzunehmen weil ich kein Erziehungsberechtigter bin darf er das? Ps meine Freundin möchte das ich gerne dsbei bin und der kleine ist für mich wie ein sohn er nennt mich auch Papa usw leben in Bayern
7 Antworten
Prinzipiell ja, aber wenn seine Mutter darauf besteht, darfst du natürlich auch dabei sein.
Naja sitze gerade vor geschlossener tür spreche den klassenlehrer dann gleicht noch mal drauf an und wenn er nicht einlenkt dann die Diraktoren schlißlich geht der kleine noch ein paar Jahre auf diese Schule
Danke
Deine Freundin kann in der Regel zu jedem Elterngespräch noch eine Person mitnehmen.
Wenn aber eine Lehrkraft eine von den Eltern bzw. einem Elternteil ausgesuchte Vertrauensperson von diesem Gespräch ausschließt, dann hat es in der Regel Gründe.
Missverstehe mich bitte nicht!!! Unterstellungen liegen mir fern.
Allerdings unterstelle ich der Lehrkraft, dass sie das Wohl des Kindes an erste Stelle setzt. Und da können mir durchaus Gründe einfallen, die für die Entscheidung der Lehrkraft sprechen, mit Dir aber Nichts zu tun haben.
Wenn Deine Freundin da raus kommt kannst Du ja noch das freundliche Gespräch mit der Lehrkraft suchen. Frage ihn ruhig, ob er für Dich Tipps oder Anregungen hat zum Wohl des Kindes.
Merke bitte:
Das Wohl des Kindes steht an erster Stelle.
Was kann es zb sein wie gesagt bin seit 4 jahren mit meiner Freundin zusammen der kleine nennt mich papa hat zu mir eig mehr bezug als zu der Mama ich gehe Arbeit bin kein Straftäter oder sons was bin eig ein gutes Vorbild lerne mit ihm mathe geh mit ihm zum zoo usw mir fällt nichts ein was ich falsch mache
Lg
Da verbietet sich jeder Blick in eine Glaskugel aus Gründen, die das Wohl des Kindes betreffen.
Bitte beachtet:
Das Kind hat ein in geltendem Recht verankertes Recht auf regelmäßigen Kontakt zu seinem natürlichen Vater. Es hat ein Recht auf Kenntnis seines natürlichen Vaters.
Wenn Dich das Kind also Papa nennt, so sollte langsam diese Rechtsgrundlage im Umgang mit der vorliegenden Situation zum Wohl des Kindes berücksichtigt werden.
Nein. Ich will hier keine Details zum tatsächlichen Vater lesen. Die gehen uns absolut Nichts an. Ich schreibe Dir nur das geltende Recht auf. So könnt Ihr es auf angemessene Weise berücksichtigen.
Wenn Deine Freundin allein erziehungsberechtigt ist, dann bestimmt selbstverständlich sie, wer bei dem Gespräch anwesend ist, und ganz bestimmt nicht der Lehrer.
Ja darf er, ihr seit nicht verheiratet und so bist du auch nicht mit ihm verwandt.
rein rechtlich gesehen hast Du mit dem Kind nichts zu tun ... deswegen muss der Lehrer mit Dir nicht sprechen und darf er auch nicht
Unsinn.
Die Mutter hat das Sorgerecht und damit bestimmt sie, wer hier mit wem spricht.
Ja, aber alles gediegen. Kein Stress machen. Deine Freundin wird sicher hinterher mit dir darüber reden.
Ansonsten: adoptieren...