Frage zu Pädophilie und Hebephilie?

9 Antworten

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Solange beide über 14 sind und keine Notlage ausgenutzt wird, ist das nach deutschem Recht kein Problem.

Moralisch vielleicht fragwürdig, aber rechtlich erlaubt.

Im Alter von 14 bis 18 heißt es bei Jungen Ephebophilie und bei Mädchen Parthenophilie.

Laut Gesetz sind ab 14 Jahren einvernehmliche Beziehungen legal.


erroetend  21.11.2024, 14:36

Es kommt dabei aber lt. StGB auf das Alter des älteren Menschen an.

Da gibt es drei Perspektiven, die wichtig sind. Man kann lang und breit "moralisch" überlegen, ob eine 14-15Jährige freiwillig mit einem Mann zusammen sein will, der fast 50 ist, ob das okay ist, als Mann darauf einzugehen usw.

Dann gibt es die gesetzliche Lage, die mit ein paar Ausnahmen (Abhängigkeitsverhältnis, Geld, Notlage usw.) Beziehungen erlaubt, sofern beide über 14 sind. Egal wie man es nun moralisch findet. Es gab und gibt ja auch Entrüstete, die sich über gesetzlich völlig unstrittige Konstellationen aufregen (meistens sie 20, er 55+ oder sowas).

Und dann gibt es noch den ganz praktischen Aspekt. Ich stelle mir vor (bin selbst Mitte 40), ich habe nach einem Tag im Büro mit Leuten über Asienstrategie, neue Probandenprogramme und Regierungsbeteiligungen an Forschungsprojekten verhandelt und frage dann meine Tochter, was ich meiner Freudin, die in ihrem Alter ist, zum Geburtstag schenken soll... 😂😂😂

In der beschriebenen Konstellation sind in Deutschland auch einvernehmliche sexuelle Handlungen legal. Das gilt, sofern beide Beteiligte mindestens 14 Jahre alt sind. Der Altersunterschied spielt dabei keine Rolle. Ob es sich um Hebephilie handelt, ist bei sechzehn- oder fünfzehnjährigen von der Reife abhängig. In dem Alter kann sie - selten - vollständig abgeschlossen sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Facharzt (Urologe/Androloge), in Praxis und Forschung tätig

Yoinx123 
Beitragsersteller
 10.09.2024, 13:34

Aber die 14 jährigen müssen doch eine Erlaubnis ob den Eltern bekommen ?

bzw. Dürfen die Eltern eine 14 jähriges Mädchen verbieten, mit ihrem 30 Jährigen Freund Sex zu haben ?

Oder wie ist das genau geregelt ?

Lillieth94  17.09.2024, 12:09
@Yoinx123

Ja, die Eltern können derartige Kontakte natürlich untersagen. Widersetzt sich der "Freund", drohen ihm sogar rechtliche Konsequenzen nach § 235 (Entziehung Minderjähriger).
Auch können die Eltern einen Strafantrag nach § 182 (Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen) stellen. Es wird dann im Einzelfall geprüft, ob der potenzielle Täter bzw. "Freund" die fehlende Selbstbestimmung der Jugendlichen ausgenutzt hat, um sich sexuell zu bereichern.

Nicht zu vergessen ist auch, dass derartige Beziehungskonstellationen gesellschaftlich in hohem Maße geächtet sind und (bei Bekanntwerden) in der Regel zum sozialen Ausschluss des übergriffigen Erwachsenen führen.

Es gilt also: Einfach Finger weg von u-18-jährigen!

Yoinx123 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 12:18
@Lillieth94

Guten Morgen,

vielen lieben Dank für deinen Beitrag .

Bitte denke aber nicht, das ich Interesse an sowas habe. Das habe ich auch in der Frage klar formuliert eigentlich.

Ich fragte das aus Neugier. Weil ich selber entsetzt war, was alles erlaubt ist. Wenn die 14 jährige Person ihre sexuelle Beziehung zu einer 30 jährigen Person den Eltern verheimlicht, würde die 30 jährige Person sozusagen nie belangt werden.

Oder wenn die Eltern gleichgültig sind und das nicht verbieten.

Das finde ich schon sehr bedenklich.

vielen lieben Dank, das du dir kurz Zeit genommen hast für meine Frage. Ich wünsche dir noch einen wunderschönen Tag.

Lillieth94  17.09.2024, 12:33
@Yoinx123

Ja, das ist ein sehr guter Punkt. Ich finde das auch sehr bedenklich. Es wäre deshalb wichtig, sich am internationalen Standard zu orientieren und das Schutzalter auf mindestens 16 Jahre anzuheben, um auch Jugendliche ohne wachsame Eltern kompromisslos vor Übergriffen zu schützen.

Natürlich halte ich Dich nicht für einen potenziellen Täter. Ich finde es auch gut, dass Du auf dieses wichtige Thema aufmerksam machen möchtest.

Euphoreon1980  04.11.2024, 16:55
@Yoinx123

So einfach ist das nicht. Eltern können ihren Kindern den Umgang mit bestimmten Personen verbieten und denjenigen auch anzeigen, wenn der sich daran nicht hält. Aber selbst dann müsste man beweisen (!), dass der Sex mit dem eigenen, über 14jährigen Kind nicht einvernehmlich war.

Ein solches Umgangsverbot durchzusetzen ist auch nicht einfach, denn sie müssten erst einmal einen gerichtlichen Unterlassungsbescheid erwirken - den sie mit Kindeswohl begründen müssen. Dann könnten sie denjenigen notfalls auch mit der Polizei daran hindern, Kontakt zu dem Kind/Jugendlichen aufzunehmen. Man kann sich vorstellen, wie aufwändig das ist, wenn derjenige es darauf ankommen lässt.

Euphoreon1980  04.11.2024, 16:59
@Lillieth94

Halte das durchaus für schwierig, auch wenn es vor dem Hintergrund solcher Überlegungen sinnvoll aussieht!

Zum Glück dürfte das ja nicht der Normalfall sein. Meine erste Freundin, die diesen Namen verdiente, war 13 und ich 15. Über Gesetze haben wir uns wenig Gedanken gemacht und wäre es dazu gekommen... nunja... Bis heute ist das für uns eine schöne Erinnerung und wir haben uns, da waren wir beide Mitte 30, mal darüber unterhalten, dass wir mit unseren ersten Erfahrungen Glück hatten, sie nicht in einem kalten, matschigen Gebüsch machen zu müssen. 😊

Dem Altersunterschied müsste man hier irgendwie Rechnung tragen, ich halte es schon für was anderes, wenn eine 13Jährige mit einem 15Jährigen "geht" und "ins Bett geht" oder ob sie sich auf eine Beziehungen mit einem 2-3Mal so alten Typen einlässt.

Hallo, laut offiziellen Schätzungen sind knapp 1-2% der Weltbevölkerung welche diese Sexualität haben .

Und ja ab 14 ist in Deutschland alles legal, egal wie alt der andere Partner ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Linksalternativ, Radqueer Inklusive, Trans* und Bi-Map

erroetend  21.11.2024, 14:37

Eben nicht. Siehe StGB.

BibiBIocksberg  21.11.2024, 14:39
@erroetend

Doch, solange du die fehlende selbstbestimmung nicht ausnutze (die person muss wisse nwas sex ist) und nichts bezahlst ist auch 14 und 50 legal.

erroetend  21.11.2024, 15:20
@BibiBIocksberg

!76 II StGB, richtig. Aber da steht ein 'kann', d.h. erst einmal ist es strafbar. Es kann von einer Verfolgung abgesehen werden. (Und es muss erst einmal zur Anzeige gebracht werden. Wie das dann allerdings für das Kind enden kann, möchte ich hier nicht schildern.) Und m.E. kommt es doch schon etwas auf das Alter der anderen Person an.

erroetend  21.11.2024, 15:24
@erroetend

Ergänzung von mir: der Unterschied im Alter UND im Reifegrad spielt auch eine Rolle.