Frage zu Durchsuchung der Wohnung von Polizei?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist deine Wohnung und solange du die Maßnahme nicht störst, gibt es meiner Meinung nach keinen Grund, dass du nicht mit in die Räume darfst, es ist ja schließlich deine Wohnung. Zudem die in dem Falle sicherlich nur die Schränke AUFMACHEN, in denen man sich theoretisch verstecken könnte. Es gibt keinen Grund die Schränke und deren Inhalt zu durchsuchen.


xXTevlonXx  17.08.2024, 14:33

Ergänzung: §106 Strafprozessordnung

"Der Inhaber der zu durchsuchenden Räume oder Gegenstände darf der Durchsuchung beiwohnen"

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Lauzifer7777 
Beitragsersteller
 17.08.2024, 17:31
@xXTevlonXx

Okay ich google halt , wortwörtlich ob ich in den einzelnen Räumen dabei sein darf und da finde ich nichts, dieser Paragraf 106 heist ja ich darf Beiwohnen was auch nur auf meine Anwesenheit in der Wohnung bezogen sein kann. Das ich in den einzelnen Räumen dabei sein darf, so wie in meiner Frage gefragt, steht da ja auch nicht 🤷🏻‍♀️

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xXTevlonXx  17.08.2024, 17:39
@Lauzifer7777

Beiwohnen heißt dabei sein. Wenn du im Wohnzimmer bist und dein Schlafzimmer durchsucht wird, dann darfst du der Durchsuchung im Schlafzimmer beiwohnen. Beiwohnen ≠ nur (in der Wohnung) anwesend sein. Verbieten kann man es dir nicht. Es ist immer noch deine Wohnung. Du darfst nur nicht stören.

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Lauzifer7777 
Beitragsersteller
 17.08.2024, 18:03
@xXTevlonXx

Weist du zufällig auch ob ich das Filmen dürfte ? Einfach als Beweis wenn ich zb keinen Zeugen dabei habe und die Sachen machen die sie nicht dürfen? (Bsp. hatten die mal keinen Beschluss und haben aber mit dem Fuß meine Haustüre blockiert so das ich sie nicht mehr zumachen konnte und sie daher rein lassen musste)

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  1. Mit Durchsuchungsbefehl/ Anordnung oder Gefahr im Verzug darf man das machen, auch wohl bei Drogendelikten...
  2. Im Durchsuchungsbefehl steht drin was man durchsuchen darf, lass dir ein eKopie geben, dann erst lässt man sie rein.
  3. Sie dürfen nur das durchsuchen was auf dem Befehls-Dokument steht.
  4. zwischen 21-4 im sommer ist Hausdurchsuchung verboten

Hier steht mehr: https://www.klugo.de/blog/hausdurchsuchung-befugnis-polizei


PolluxPM  17.08.2024, 17:00

Zur nächtlichen Durchsuchung siehe 104 StPO es besteht keinesfalls ein grundsätzliches Durchsuchungsverbot zur Nachtzeit! Das kommt eher nur in Betracht für Durchsuchungen die länger aufgrund eines EV vorbereitet werden!

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RobertLiebling  17.08.2024, 14:32
zwischen 21-4 im sommer ist Hausdurchsuchung verboten

Im Gesetz steht 6 Uhr - ganzjährig. Aber bei Gefahr im Verzug kannst du die nächtliche Schonzeit knicken.

§ 104 StPO

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Lauzifer7777 
Beitragsersteller
 17.08.2024, 14:31

Ja das weiß so ungefähr auch, aber mir geht es mehr um die Frage ob ich nicht zusehen darf was die in meiner Wohnung machen, da ich in einem Raum warten musste während einer der beiden in meinen anderen Räumen war und das möchte ich nicht. Weist du da vielleicht was?

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Wepster  17.08.2024, 14:34
@Lauzifer7777

du musst dulden und darfst nicht mitwirken....ob du zusehen darfst oder filmen weiß ich grad nicht ich glaub schon....

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xXTevlonXx  17.08.2024, 14:43
@Wepster

"Der Inhaber der zu durchsuchenden Räume oder Gegenstände darf der Durchsuchung beiwohnen" §106 StPO

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Einzelfahrer  17.08.2024, 14:50
@xXTevlonXx

Daraus ergibt sich u. a., dass immer nur ein Raum gleichzeitig durchsucht werden und Du dabei sein darfst.

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PolluxPM  17.08.2024, 17:04
@Lauzifer7777

106 StPO erlaubt das ausdrücklich, Zeugen sollten ebenfalls hinzugezogen werden. Sollte im Interesse der Beamten erfolgen, denn das schützt diese vor dem Vorwurf etwas weggenommen oder hingelegt zuhaben!

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Bei der Durchsuchung darfst Du anwesend sein, es kann und sollte auch ein unabhängiger Zeuge hinzugezogen werden, das ist auch im Interesse der Polizei damit Du nicht behaupten kannst es wurde was gestohlen oder hingelegt!

Dann ist es in Bezug auf die Frage ob Richter oder Staatsanwalt das absegnen müssen oder Gefahr im Verzug vorliegt, zunächst zu fragen welchen Zweck die Durchsuchung hat.

Es gibt auch Durchsuchungen nach Personen oder gefährlichen Gegenständen zur Gefahrenabwehr nach dem Landespolizeigesetz. Da braucht es keinen Richter!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Lauzifer7777 
Beitragsersteller
 17.08.2024, 17:33

Also darf ich auch in den einzelnen Zimmern dabei sein und muss nicht , so wie es in meinem Fall war auf der Couch sitzen und warten bis die fertig in allen Räumen sind?

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Daher sollen ja nach Möglichkeit zwei Zeugen (z.B. Nachbarn) zugegen sein.


Lauzifer7777 
Beitragsersteller
 17.08.2024, 14:29

Ja das denke ich auch , nur aus der Vergangenheit zwei Beispiele: einmal waren wir zu zweit in der Wohnung und mussten in einem Zimmer warten während die Wohnung durchsucht wurde, das zweite mal war ich alleine in der Wohnung und musste warten bis durchsucht wurde. In beiden Fällen war es mir nicht erlaubt in den Zimmern die durchsucht wurden dabei zu sein . Ich denke mir eben das dies nicht rechtens ist . Werde über Google aber auch nicht schlauer 🤷🏻‍♀️

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Meine Wohnung wurde mal durchsucht. (Zwei Beamte). Ich bin denen einfach hinterhergelaufen. Die haben auch nix dazu gesagt