Frage über Flugkapitäne

1 Antwort

Hallo,

nun, da ein Kapitän ein neues Flugzeug fliegt, muss es einen Weg geben. Der könnte z. B. so aussehen (Beispiel Deutschland bzw. EU, aber analog wohl weltweit).

Punkt 1: Um Flugkapitän auf einem Verkehrsflugzeug, welches mit 2 Piloten geflogen werden MUSS, werden zu können, ist laut EU-Vorschrift eine Lizenz vom Typ ATPL (Air Transport Pilot Licence) Pflicht. Dafür sind mindestens 1.500 Flugstunden und ein Simulatorcheck auf einem Verkehrsflugzeug nachzuweisen. Dann stellt die Luftfahrtbehörde eine ATPL aus. Die eingetragene Musterberechtigung kann also auf jedem großen Typ erworben werden.

Zur Kapitänslizenz gehören aber noch einige Sachen mehr, z. B. die Teilnahme an einem Kapitänslehrgang, mehrere Streckenflüge unter Beobachtung eines Checkkapitäns und ein Simulatorcheck als Kapitän. Bei Lufthansa muss ein Copilot mindestens 3.000 Flugstunden nachweisen, bevor er zum Kapitänslehrgang zugelassen wird, auch wenn er schon eine ATPL besitzt.

Punkt 2: Jetzt haben wir einen Kapitän auf einem großen (anderen) Muster. Es gilt, dass es ja langgediente Flugkapitäne mit vielen Tausend Flugstunden schon in dieser Funktion gibt. Diese Kapitäne haben meistens auch eine Berechtigung der jeweiligen nationalen Luftfahrtbehörde als TRI, TRE und SEN, also als Typerating Instructor, Type Rating Examiner und als Senior Type Rating Examiner, als der sie dann andere Piloten ausbilden und Checks abnehmen dürfen.

Punkt 3: Diese erfahrenen Kapitäne (meistens Flottenchef und technischer Pilot und einige Traingsmanager) schickt die Airline dann zum Flugzeughersteller, dessen Testpiloten wiederum die Airlinepiloten in der Theorie, am Proceduretrainer, im Flugsimulator und im echten Flugzeug ausbilden.

Auch hier schließt die Ausbildung mit einer Prüfung ab und die Trainingsunterlagen gehen an die nationale Luftfahrtbehörde, in Deutschland also an das LBA. Das wiederum stellt dann eine Lizenz aus.

Punkt 4: Jetzt fliegen diese Kapitäne mit dem neuen Mustereintrag zwischendurch zunächst beim Hersteller einige Stunden (der Nachweis ist immer Pflicht) und bekommen dann eine Berechtigung als Prüfer auf dem Muster (s. oben). Danach dürfen sie dann die neuen Kapitäne bzw. Copiloten anderer Muster auf das neue Muster schulen.

Punkt 5: In der Zwischenzeit bzw. auch schon vorher hat die Airline entweder einen eigenen Simulator angeschafft oder mietet bei einer anderen Airline oder beim Hersteller Sim-Sessions zur Inübunghaltung.

Puunkt 6: Irgendwann ist dann der Überfühungsflug, der entweder von zwei Airlinekapitänen oder einem Testpiloten und einem SEN der Airline geflogen wird.

So ungefähr (in der Realität natürlich viel komplizierter) lief es bei der Einführung des A380 bei LH ab und so funktioniert es in etwa auch weltweit.