Flusskreuzfahrtschiff kann wegen Niedrigwasser nicht die gebuchte Route fahren? Kein Rückvergütung, wäre höhere Gewalt?
Wir wurden eben vom Reisebüro angerufen, das die geplante Route des Flusskreuzschiffes wegen Niedrigwasser nicht so ablaufen könnte. So hätten wir die Route nicht gebucht. Ein anderer Reiseverlauf wird uns angeboten Es wäre höhere Gewalt und wir bekämen nichts erstattet. Kann mir jemand da einen Rat geben. Danke im voraus
5 Antworten
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Schau mal ins Kleingedruckte, aber in aller Regel kannst Du gegen Routenänderungen leider gar nicht viel machen. Das ist bei allen Kreuzfahrtanbietern und allen Routen so. Hatten wir leider auch schon einmal.
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Würden während der Fahrt nur ein paar Hafen geändert, dann kann es schon sein, das einem nur ne Minderung zusteht. Bin kein Anwalt. Aber Magdeburg und Prag sind ja ganz andere Regionen. Es gab schon viele Änderungen von Kreuzfahrten, aber habe bisher noch nicht gehabt, das bei einer so extremen Veränderung man nicht kostenfrei zurücktreten konnte, meist wird auch eine Umbuchung angeboten und man bekommt noch Rabatte obendrauf. Ist das eine Gruppenreise vom Reisebüro oder wurde es vermittelt. Welche Reederei ist es.
Hier auch ein Bericht
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Sie habem völlig Recht. Guck in deine Vertragsunterlagen. Das hast du so unterschrieben. Bei Flussschiffen ist diese Klausel immer drin, und auch bei Hochseeschiffen, es giht keine Erstattung. Routemämderung gehört mit dazu. Gib mal diese Antihaltung auf und damit dir deinen Urlaub selbst zu vermiesen. Ab auf das Schiff und aich verwöhnen lassen.
Außerdem werden die Reedereien dann auch Bustransport einsetzen, damit ihr die wesemtlichen Punkte besuchen könnt.
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Genauso ist es! Im Kleingedruckten sichern alle Reedereien das so ab. Bei dem häufigen Niedrigwasser auf der Donau ist im Sommer die Wahrscheinlichkeit, dass aus der Kreuzfahrt teilweise eine Busreise wird, mittlerweile recht hoch.
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Es gibt nie eine "Routengarantie" bei einer Kreuzfahrt. Die Route und Stopps können sich immer ändern, auch während der Kreuzfahrt noch - ja ist höhere Gewalt. Rückerstattung/Rücktritt käme nur in Frage wenn ihr statt nach Norwegen auf einmal nach Dubai sollt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/NikkiMM/1709423578264_nmmslarge__377_335_360_360_fa12ab7fb525ce8264ec53d3bfceed98.jpg?v=1709423578000)
Nein, lass dich nicht abwimmeln.
Dazu gibts Urteile.
Frag einen Anwalt, der soll dir ein Schriftstück aufsetzen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Werde ich morgen früh versuchen. Die Flusskreuzfahrt ist schon Sonntag und die Entscheidung muss morgen früh getroffen werden
![](https://images.gutefrage.net/media/user/MrTuvok/1706619316228_nmmslarge__21_13_156_156_90811ad9dc8215fabc867794896faa19.jpg?v=1706619316000)
Kompletter Blödsinn. Dass die Flussschiffahrt inkl Passagierkutter durch Hoch- oder Niedrigwasser beeinträchtift werden kann und dass hier die Reederei nicht in der Verantwortung steht, dürfte eigentlich jedem klar sein, oder?
Es gibt keine Entschädigungen, denn die Reederei macht weder Regen noch Dürre.
Es ist die Elbe. Sollte von Prag nach Berlin gehen. Geht nur Magdeburg Berlin. Vorschlag nach Bremen, Minden