Fotograf für Hochzeit 2022 gebucht/Absage 7 Monate vorher?
Hallo Ihr Lieben..
wir haben für unsere Kirchliche Hochzeit nächstes Jahr einen Fotografen gebucht.. jetzt wollen wir aufgrund Corona die Hochzeit auf unbestimmte Zeit verschieben.
Bis zur Hochzeit wären es noch 7 Monate.. Wir haben bereits Anfang des Jahres eine Anzahlung in Höhe von 700 Euro getätigt. Nun war unsere Frage an den Fotografen ob wir diese Anzahlung erstattet bekommen.. ein schriftlicher Vertrag kam nie zustande.. Leider erhalten wir keine Rückmeldung weder über e-mail, whatsapp.. Anrufe werden ebenfalls ignoriert.. Wie sollen wir nun weiter vorgehen.. ist es ratsam den Rechtsschutz einzuschalten..? Oder haben wir kein Recht auf Rückerstattung?
Vielen Dank für eure Hilfe!
5 Antworten
Ich denke da musst du dich echt mal bei nem Anwalt erkundigen.
Ich würde mal sagen es ist ein mündlicher Vertrag zustande gekommen.
Laut Gesetz ist eine Anzahlung zurückzuzahlen wenn kein Vertrag zustande kommt, egal aus welchen Gründen.
§ 337 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Nächstes Mal solche Dinge immer mit Vertrag und auch Quittung über die Anzahlung erledigen. Ich drücke euch mal die Daumen, dass ihr das Geld wieder bekommt.
Ach und nächstes Jahr gibt es kein Corona mehr? Wann habt ihr die Hochzeit geplant....2019 noch vor Corana?
Ernstgemeinte Empfehlung, zieht es wie geplant durch....shit Happens, so ist das Leben. Wer weiß, was noch kommt.
Du kannst dir ja mal die AGB des Fotografen durchlesen, was du zur Erstattung von Anzahlungen steht. Mit dem Überweisen des Geldes ist sehr wohl ein Vertrag entstanden.
ich befrüchte fast das der Rechtsschutz dir auch nicht Helfen kann, da es ohne einen Vertrag keine grundlage gibt. und Mündlich ist euer eigenes Risiko
Wenn ihr selbst den Vertrag storniert, habt ihr kein Recht darauf, die Anzahlung zurückzubekommen, das wäre nur der Fall, wenn der Fotograf storniert hätte.
Wenn ihr euer Geld zurückbekommt, dann nur aus Kulanz.
Mit der Anzahlung ist ein Vertrag zustande gekommen, egal, ob er schriftlich ist oder nicht.
Und wenn nichts anderes vereinbart wurde, hast du kein Recht, die Anzahlung zurückzubekommen.
Wir haben nie einen Vertrag erhalten. Haben lediglich eine Rechnung erhalten und daraufhin die Anzahlung bezahlt!! Ok dachte immer das kommt darauf an wann abgesagt wird. Da noch genügend Zeit wäre das der Termin anderweitig vergeben wird.