Flugzeitenänderungen welches Recht hat man?

2 Antworten

Die haben sich sicher das Recht eingeräumt Abfluzeiten zu ändern. Heißt dann "Änderungen vorbehalten".

Ihr kommt bei Änderung nicht später an, weil das so geplant war.

ab 1500-3500kilometer und bei Verspätung am Ankunftsort von mehr als 4 Stunden bis zu 400€ pro Person Entschädigung bekommen kann.

Das gilt allerdings nur wenn sich der Abflug am Abflugtag so sehr verschiebt. Die vor dem Urlaub geänderten Flugzeiten haben damit nichts zu tun. Das man dagege nicht viel machen kann wird entsprechend in den AGB´s vermerkt sein.