Flugzeitenänderung bei Pauschalreise - inwiefern zulässig?

1 Antwort

Hallo,

zunächst mal ist wichtig auseinander zu halten, was ihr bei wem gebucht habt.

Check24 ist mit 99% Wahrscheinlichkeit nur der Vermittler einer Pauschalreise. Der Reiseveranstalter ist derjenige mit dem ihr einen Vertrag geschlossen habt - also sowas wie TUI, Dertour, Alltours, V-Tours...

Grundsätzlich müsst ihr weder eine Flugzeitänderung noch eine Flughafenänderung kommentarlos hinnehmen. Die Frage ist immer, was die Alternative ist.

Wenn der Flug zu eurem ursprünglichen Flughafen von der Airline storniert wurde - was am Wahrscheinlichsten sein dürfte - dann könnt ihr auf den Flug dorthin pochen wie ihr wollt... wenn der Flug nicht stattfindet, findet er nicht statt.

Vertragsrechtlich steht euch bei einer nicht unerheblichen Änderung des Reisevertrages ein Rücktritt vom Vertrag frei... dann bekommt ihr bereits gezahlte Gelder zurück.

Es steht euch natürlich frei, mit dem Veranstalter zu verhandeln und ein entgegenkommen zu fordern, um den Vertrag aufrecht zu erhalten. In den wenigsten Fällen werdet ihr da viel angeboten bekommen. Oft ist der Rücktritt vom Vertrag für den Veranstalter billiger, als euch irgendetwas anzubieten.

Sollte die Änderung weniger als 14 Tage vor Abflug sein, könnten sich auch Ansprüche gemäß Fluggastrechteverordnung der EU daraus ableiten lassen. Je nach Flugentfernung 250, 400 oder 600 € pro Person. Dieser Anspruch wäre dann nicht gegen den Reiseveranstalter, sondern gegen den Beförderer, also die Airline.

LG, Chris

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2006 in verschiedenen touristischen Bereichen tätig