flug stornieren wegen krankheit - geld zurück?
Wenn ich in eine psychosomatische Klinik muss, in der zeit aber bereits einen Flug gebucht habe, bekomme ich da das Geld zurück? Oder auch nur einen Teil? Wenn jaa wie viel ungf?
4 Antworten
Das haengt von den fuer die betreffende Buchungsklasse (nicht Kabinenklasse!) geltenden Bestimmungen der Fluggesellschaft ab. Besonders in den billigeren Klassen sind die Umbuchungs- und Stornobedingungen in aller Regel sehr eng bzw. die Preise fuer eine Umbuchung oder Stornierung sehr hoch. Meist gibt es in den billigen Buchungsklassen gar keine Storno- oder/und Umbuchungsmoeglichkeiten. Dann kannst du nur die von der Fluggesellschaft durch deinen Nichtantritt des Fluges eingesparten Steuern und Gebuehren zurueck verlangen, von denen diese dann aber auch noch einen angemessenen Betrag fuer die zusaetzlich entstandenen Verwaltungskosten einbehalten wird.
In den hoeheren Buchungsklassen sind Umbuchungen und manchmal auch Stornierungen jedoch meist gegen Gebuehr moeglich, in den ganz teuren manchmal sogar kostenlos.
Du musst dich also bei der Fluggesellschaft informieren, welche Umbuchungs- bzw. Stornobedingungen fuer genau dein Ticket gelten. Deine Krankheit spielt hierbei jedoch keine Rolle.
Wenn du eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hast, wird diese zahlen.
Wenn nicht, trägst du die entsprechenden Stornokosten. Wie viel das ist, steht irgendwo in deinen Unterlagen und ist von Anbieter zu Anbieter verschieden. Es kommt dabei auch darauf an, wann du den Flug storniert hast. Bei einer Stornierung am Abflugtag verlangen einige Anbieter Stornogebühren von 100%, d.h. du bekommst nichts zurück. Wenn du vorher stornierst, sind die Stornogebühren niedriger, z.B. 80%, 60%, etc. Den Rest des Geldes bekommst du dann zurück.
Wichtig: Auch wenn du einen Flug gebucht hast, den man "nicht stornieren kann" (wie es meist bei Billigflügen ist), kannst du teilweise wenigstens die Steuern und Gebühren zurück bekommen. Ich weiß leider nicht, wie das geht, weil ich es noch nie gemacht habe.
Wenn du eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hast, wird diese zahlen.
Das bezweifle ich, da der bevorstehenden Aufenthalt auf ein bestehendes Krankheitsbild schliessen lässt, aber nur akute Erkrankungen nach Abschluss der RRV versichert sind :-)
G imager761
Wenn er eine bereits bestehende Erkrankung verschwiegen hat, ist die Versicherung von der Leistung frei. Der Beitrag ist trotzdem fällig. Er hätte ja auch durch eine andere Krankheit die Reise abbrechen können.
Auch ein psychisch Kranker kann sich ein Bein brechen.
Ein Flugticket kannst du zurückgeben oder umbuchen, eine Pauschalreise nicht.
Selbst wenn du eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hättest ist fraglich, ob ein Krankenhausaufenthalt infolge einer bestehenden Erkrankung versichert wäre.
G imager761
Kommt darauf an ob du versichert bist
eine Krankenversicherung wird er/sie schon haben