FIP/FELV Test beim Katzenverkauf (Katzenbaby)?

4 Antworten

Da hat der Käufer absolut Recht.

Beim Kaufvertragsrecht werden Tiere wie Sachen behandelt und entsprechend gelten die rechtlichen Bestimmungen. Kleine Katzen sind von euch extra für den Verkauf "hergestellt" worden - sie gelten also wie eine Neuware.

Auf Neuware gilt eine 2jährige Sachmängelhaftung. Bedeutet: Alle Erkrankungen, die vererbt wurden und/oder durch fehlerhafte Aufzucht entstanden sind, müssen vom VERKÄUFER bezahlt werden.

FIP ist eine Erbkrankheit - fällt also genau in diesen Rechtsrahmen. Und somit müsst ihr tatsächlich zahlen. Einigt euch lieber ohne Anwalt - ansonsten müsst ihr diese Kosten auch noch alle übernehmen.

Das alles sollte man sich vorher überlegen, bevor man Tiere vermehrt.


October2011  04.03.2022, 14:27

Um, FIP ist keine Erbkranheit!

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dsupper  04.03.2022, 14:41
@October2011

Stimmt - aber bei so jungen Katzen ist davon auszugehen, dass sie sich schon während der ersten Lebenswochen an der virustragenden Mutter angesteckt haben.

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October2011  04.03.2022, 16:08
@dsupper

Oder sie haben sich nach dem Verkauf angesteckt.

Da bis zu 80% aller Katzen das Coronavirus in sich tragen ist es fast unmöglich Corona-frei zu züchten/vermehren.

An FIP hat eigentlich keiner "Schuld".

Das hätte den Käufern genau so gut bei einem Kitten aus dem Tierheim passieren können.

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dsupper  04.03.2022, 16:11
@October2011

Wenn bis zu 80 % aller Katzen das Virus tragen, dann ist doch ziemlich klar, dass sich das Kätzchen bei der Mutter angesteckt hat. Mit der "Schuld" ist das immer so eine Sache. Auch bei Erbkrankheiten (z.B. Gaumenspalten), die noch nie in einer Zucht aufgetreten sind, trägt der Züchter die Schuld, bzw. ist er für die tierärztliche Versorgung in Regress zu nehmen.

Das ist eben die Gefahr, wenn man Tiere vermehrt, meist, um schnell Geld zu verdienen .... man trägt auch Verantwortung und im Fall der Fälle auch hohe Kosten!

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October2011  04.03.2022, 16:17
@dsupper

Es kann sich genau so gut beim neuen Halter angesteckt haben. Wie will denn hier jemand mit Sicherheit sagen können, wo es sich angesteckt hat?

Mit einer Erbkranheit kannst du das nicht vergleichen.

Abgesehen davon dürfte es sich hier nicht um einen Züchter handeln. Bei einem Verkauf von Privat an Privat haftet der Verkäufer nicht und es gibt auch keine Gewährleistungspflicht.

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dsupper  04.03.2022, 16:29
@October2011

Doch - auch Privatverkäufer haften ebenso! Das bestimmt tatsächlich das BGB - denn die Katzen werden ja für den Verkauf "hergestellt" .... anders als bei "gebrauchten" Tieren .... Bei hergestellter Neuware trifft auch einen Privatverkäufer die Sachmängelhaftung.

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October2011  04.03.2022, 18:39
@dsupper

Nein. Wenn jemand nur ein oder zwei Würfe hat, dann wird derjenige als privater Verkäufer eingestuft, nicht als gewerbsmässiger Züchter.

Und ein privater Verkäufer muss Erkrankungen nicht erkennen können, da derjenige nicht gewerbsmässig züchtet sondern lediglich ein paar Kitten verkauft.

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dsupper  04.03.2022, 18:43
@October2011

Da bist du leider nicht richtig informiert - auch private Vermehrer, und nicht nur Züchter, müssen für die Gesundheit ihrer Tiere grade stehen.

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dsupper  04.03.2022, 18:50
@dsupper

zum Beispiel

https://kanzlei-franz.com/ratgeber-kaufrecht/tierkauf/

https://www.anwalt24.de/lexikon/tierkauf_-_gewaehrleistung

https://www.ra-kotz.de/tierkauf2.htm (ein Urteil des OLG Schleswig)

Da es dabei immer auch um Mischlinge geht, kann es also gar nicht sein, dass nur "Züchter" in Haftung zu nehmen sind. Und bitte, WER ist ein "Züchter"? Der Hobbyzüchter, der Züchter im VDH, derjenige, der Mischlinge vermehrt, 1 mal oder 5 mal, derjenige, der ein Gewerbe betreibt?

Unsere Justiziare im VDH, die die entsprechenden Schulungen abhalten, sind da sicher ziemlich richtig informiert.

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October2011  04.03.2022, 18:54
@dsupper

Nur, wenn derjenige als gewerbsmäsdig eingestuft wird. Es muss dazu eine eindeutige Absicht, zu züchten vorliegen.

Es muss keine Absicht einen Gewinn zu erwirtschaften vorliegen.

Je nach Bundesland ab 5 Würfe pro Jahr oder durch den Besitz von 5 potenten Zuchttieren davon ausgegangen, dass derjenige gewerbsmässig züchtet.

Es spielt dabei keine Rolle, ob derjenige in einem Katzenzuchtverein ist oder nicht.

Demnach sind die meisten Vermehrer keine gewerbsmässige Züchter sondern schlicht eine Privatperson, die Kitten zu verkaufen hat.

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dsupper  04.03.2022, 18:59
@October2011

Eben - und das ist nirgendwo so bestimmt, auch nicht im BGB.

Somit wäre KEIN einziger Züchter im VDH zu belangen, denn dort darf NIEMAND züchten, der das gewerbsmäßig macht. Und das ist einfach falsch. Wie gesagt, genau dafür gibt es Schulungen im VDH, für rechtssichere Kaufverträge und alle anderen Fragen um Recht und Haftung etc. Sogar Versicherungen gibt es ....

Und auch in den angeführten Links - davon gibt es 1001 - ist NIE von gewerbsmäßigen Züchtern die Rede.

ich kenne meine rechtliche Lage als Züchter sehr genau und weiß auch, dass die rechtliche Lage von Privatvermehrern nicht anders sind , darum muss ich darüber gar nicht diskutieren.

Selbstverständlich kannst du da völlig anderer Meinung sein.

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October2011  04.03.2022, 19:05
@dsupper

Du verwechselst da gerade " gewerblich" mit ""gewerbsmässig". Der VDH dürfte gewerbliche Züchter ausschliessen, nicht aber gewerbsmässige Züchter.

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dsupper  04.03.2022, 19:12
@October2011

Gewerbsmäßig bedeutet: mit Gewerbe - also eine dem Erwerb dienende berufliche Tätigkeit - und das ist im VDH verboten.

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October2011  04.03.2022, 19:57
@dsupper

Eine gewerbsmäßige Zucht ist erlaubnispflichtig im Sinne des §11 Absatz 1 Nr.3 Tierschutzgesetzes. Liegt vor, wenn ein Züchter drei oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen hält oder drei oder mehr Würfe pro Jahr hat. Die Zucht erfolgt dabei selbstständig, planmäßig und fortgesetzt.

(Bei Katzen sind es fünf oder mehr fortpflanzungsfähige Tiere oder 5 oder mehr Würfe im Jahr)

Eine gewerbliche Zucht ist eine wirtschaftliche Tätigkeit mit einer Gewinnabsicht.

Der VDH hat nichts gegen Züchter mit 3 Hündinnen, sehr wohl aber etwas gegen Zuchten als Gewerbe um damit den Lebensunterhalt zu bestreiten.

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dsupper  04.03.2022, 20:25
@October2011

Richtig -"eine dem Erwerb dienende berufliche Tätigkeit - und das ist im VDH verboten."

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October2011  04.03.2022, 20:46
@dsupper

Und im Gegensatz dazu ist eine gewerbsmäßige Hundezucht im VHD erlaubt. Und trifft vermutlich auf einen Großteil ihrer Mitglieder zu.

Wir kommen aber vom Thema ab.

Wer nur einen Wurf mit seiner Katze hat wird weder als gewerbsmäßig noch als gewerblich eingestuft werden. Und hat folglich keine Gewährleistungspflicht gegenüber den Käufern.

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Es besteht keine Pflicht auf Krankheiten zu testen die endemisch sind und bei Katzen ist die Infektion mit FCoV nunmal endemisch, also normal da über 80% aller Katzen das haben. Ob das FCo-Virus allerdings zu FIP mutiert oder nicht ist weder vererbt noch sonst zu beeinflussen und unterliegt daher auch keiner Haftung - dazu gibt es auch einschlägige Urteile.

Ist der Kater denn überhaupt akut an FIP erkrankt? Ansonsten hat er nämlich kein FIP und die Käufer versuchen einfach nur irgendwie an Geld zu kommen was leider immer öfter vorkommt. Zudem ist FIP mittlerweile behandelbar.

Genausowenig gibt es eine Pflicht auf FELV zu testen - und es ist auch überhaupt nicht üblich - ausser wenn Katzen in eine Zucht verkauft werden.

Laß dich nicht von diesen Käufern ins Bockshorn jagen!
Gegebenenfalls such dir einen Fachanwalt für Tierrecht und lass dort mal deinen Kaufvertrag checken und den Käufern eine passende Antwort schreiben.

LG

Andrea (Katzenzüchterin im Verein seit 1988)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja das kann stimmen. Allerdings muss man nicht die Kätzchen vor dem Verkauf testen - in dem Alter sind die Tests meistens noch nicht aussagekräftig - es sein denn die Katze ist schon erkrankt.

Was ihr tun solltet oder besser tun hättet sollen bevor die Katze gedeckt wurde wäre die Mutter zu testen. Und falls es eine geplante Vermehrung war - den Deckkater auch gleich mit.

Du haftest natürlich jetzt für die Kosten. Und die Kätzchen bezahlen das mit einem frühen Tod. Was ist denn aus den anderen Welpen geworden ? Wenn ihr die auch verkauft habt könnt ihr Euch darauf einstellen dass sich da auch noch andere Käufer melden werden. ...

Wenn man Katzen züchtet ist so etwas Pflicht ja. Du kannst keine kranken Tiere ohne Konsequenzen abgeben. (Auch wenn Tiere per se keine Sachen sind, gelten doch die "Sachmängelregelungen" - Ein Auto kann man ja auch nicht einfach mit Motorschaden verkaufen und dann sagen "Pech gehabt")

Würde mir aber auf jeden Fall einen Nachweis darüber anfordern.