Findet ihr auch das der Staat beim Thema Stalking nicht hart genug durchgreift?

2 Antworten

Jein. Erst einmal ist das Strafrecht, über das wir hier wohl sprechen, das letzte Mittel des Staats. Der Nachstellungsparagraf ist auch nach Meinung von Fachleuten sagen wir mal nicht so gut gelungen.

Die Tathandlung muss geeignet sein, die Lebensgestaltung des Geschädigten nicht unerheblich zu beeinträchtigen. Und der eine zieht schon um, wenn er seinem Ex im Supermarkt um die Ecke begegnet, der andere ist von dem jedem Abend vor dem Fenster stehenden und Liebesballaden singenden Ex nur genervt, zieht deshalb aber nicht um. In der Praxis werden die meisten Strafverfahren wegen Nachstellung eingestellt, weil die zur Anzeige gebrachten Taten den Tatbestand nicht erfüllen. Wenn der Ex täglich einen Liebesbrief in den Briefkasten wirft, ist das aus meiner Sicht auch nicht strafwürdig.

Andererseits ist es für mich nicht nachvollziehbar, dass es straflos sein soll, dass sich mein Ex an meine Fersen heftet und mir überall mit einem Abstand von 10 Metern folgt, nur weil ich das "nur" nervig finde, meine Lebensgestaltung aber nicht deswegen ändere. Es werden also unterm Strich die Geschädigten bestraft, die versuchen, sich von derartigen Nachstellungen nicht einschüchtern zu lassen.

Es gibt aber auch andere Möglichkeiten als das Strafrecht, sich derartigen Menschen zu erwehren. Es gibt das Gewaltschutzgesetz und man kann den Stalker auch auf Unterlassung verklagen, wenn seine Handlungen das hergeben. Das ist für den Betroffenen mit Zeit und Geld verbunden, aber nicht nur Gott hilft denen, die sich selbst helfen, sondern auch der Staat tut das (oft).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufsmäßiger Jurist

Sonst schreien immer alle, der Staat solle sich nicht immer einmischen.

Nachstellung ist mies, aber auch schwer nachweisbar.