Wer mit 2,4 Promille noch Auto fahren kann ist schon ein Gewohnheitstrinker. MPU?

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Lag Ihr steuerpflichtiger Jahresumsatz im Gründungsjahr unter 17.500 Euro und erwarten Sie im zweiten Jahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz, bleibt es bei der Kleinunternehmer-Regelung. Überschreiten Sie im zweiten Jahr die 17.500-Euro-Grenze, unterliegen Sie ab dem dritten Jahr automatisch der Regelbesteuerung. Quelle Google.

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