Fenster eingeworfen

12 Antworten

man kann eine anzeige auf unbekannt machen, aber auf jeden fall die polizei anrufen! die kripo findet schon lösungen wer das gemacht haben könnte!

Handelt es sich um eine Mietwohnung? Wenn ja, kannst Du dir auch die Anzeige bei der Polizei sparen. Das ist Aufgabe des Vermieters.

Also: Vermieter über den Schaden informieren und zur Instandsetzung auffordern.

Hallo256 mir ist so etwas ähnliches schon mal passiert jemand hat mit Walnüssen dran geworfen es war nachts und ja ich hab die Polizei gerufen. Leider musste ich die Reparatur selber zahlen !


Hallo256 
Beitragsersteller
 23.10.2014, 15:59

wie viel hat das denn gekostet?

ruf die Polizei an, und berühr den stein nicht, wegen fingerabdrücke


ChristianLE  23.10.2014, 16:53
ruf die Polizei an, und berühr den stein nicht, wegen fingerabdrücke

Denkst Du ernsthaft, dass wegen so eine Lapalie, wie einem kaputten Fenster Fingerabdrücke genommen werden und eine großangelegte Fahndung eingeleitet wird?

Hallo256 
Beitragsersteller
 23.10.2014, 15:57

es gibt keinen stein. da ist einfach nur ein loch drin. draußen liegt auch nichts rum...

nettermensch  23.10.2014, 16:01
@Hallo256

aber so einfach entsteht kein loch. irgendent ein gegendstand muß es ja sein.

Hallo256 
Beitragsersteller
 23.10.2014, 16:06
@nettermensch

ich wunder mich auch. es hat einfach geknallt und die fensterscheibe war kaputt. im fliegengitter ist auch ein loch aber ich find keinen stein

Sysiphus74  23.10.2014, 16:06
@nettermensch

vielleicht hat jemand z.B. mit 'ner Luftpistole drauf geschossen. Das Projektil wirst du so schnell nicht finden

das zahlt der vermieter nicht.

ruf die polizei an, die kommen im lauf des nachmittags vorbei udn nehmen die anzeige auf.

das meldest du deiner versicherung


Sysiphus74  23.10.2014, 16:04

Wie kommst du darauf das der VM nicht zahlt?

larry2010  23.10.2014, 16:05
@Sysiphus74

bei einem einbruch zahlt der vermieter auch nicht die kaputte scheibe, sondern die haftpflicht des mieters

Sysiphus74  23.10.2014, 16:09
@larry2010

Die Haftpflicht des Mieters würde nur dann zahlen wenn der Schaden auch durch den Mieter herbeigeführt wurde.

Schäden am Gebäude, und Fenster, vor allem wenn sie von außen nach innen eingeschlagen werden, gehören zum Gebäude, fallen immer in die Verantwortung des Vermieters.

ChristianLE  23.10.2014, 16:50
@larry2010
bei einem einbruch zahlt der vermieter auch nicht die kaputte scheibe, sondern die haftpflicht des Mieters

Falsch. Der Mieter hat weder schuldhaft noch fahrlässig gehandelt, weshalb er oder seine Versicherung gar nichts zahlen muss.

Hallo256 
Beitragsersteller
 23.10.2014, 15:58

hab die versicherung schon angerufen. die bezahlen nicht bei vandalismus