Felgen eintragen?

1 Antwort

Geprüft wird, ob die Felgen und Reifen laut Gutachten auf deinem Fahrzeug gefahren werden dürfen, ob die Auflagen aus dem Gutachten eingehalten wurden und ob das Fahrzeug mit den Felgen in Verbindung mit der Tieferlegung der StVZO entspricht, also ob Freigängigkeit, Radabdeckung, etc. gewährleistet sind.

Der Prüfer „sucht“ dabei nicht nach Mängeln, die mit der Abnahme nichts zu tun haben. Sollte er allerdings grobe Mängel, die die Verkehrssicherheit gefährden oder eine Stilllegung des Fahrzeuges rechtfertigen, „zufällig“ finden, kann und muss er diese berücksichtigen!