Fehlzeiten?

1 Antwort

Nichts du hast die Prüfung bereits bestanden und bist fertig. Das hat nichts mit dem Beruf zu tun. Das steht wie bei dir in jedem Ausbildungsvertrag. Eine Weiterbeschäftigung nach der Ausbildung ist nur bei Übernahme möglich.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – PTA Ausbildung 2. Ausbildungsjahr