Falschlieferung, was soll ich tun?
Hallo zusammen ich habe einen Restaurant mit Lieferservice. Wir haben eine Lieferung zu einer falschen Adresse geliefert und die Unbekannten Käufer haben das angenommen. Die Käufer rufen nach 10 min an und sagen 'das wir diese Ware nicht bestellt haben', ich habe nachgefragt 'ob Sie die Lieferung schon geöffnet haben' die Antwort war 'Ja' ich habe dann gesagt 'tut mir Leid ich kann die Lieferung nicht annehmen, weil Sie die Lieferung schon geöffnet haben'. Die Kunden meinten Ja aber Sie müssen uns das Geld zurückweisen. So weit wie ich weiß ensteht ein Kaufvertrag durch zwei Willenserklärungen, in diesem Fall waren ja zwei Willenserklärung zu Stande gekommen
Muss ich ihn das Geld zurück geben oder nicht?
6 Antworten
Das ist richtig, dass ein Kaufvertrag zustande kommt durch zwei Willenserklärungen. Hier geht es aber um Sachmängel bzw. Leistungsstörungen nach einem Kaufvertrag.
Wenn derjenige die Ware annimmt, ist natürlich zumindestens problematisch.
Aber ich denke, da wirst du kein Recht bekommen, weil du einen ursaechlichen Fehler gemacht hast
Ja, das ist schon richtig mit dem Kaufvertrag.
Nur, der wurde von Deiner Seite aus nicht erfüllt, da ja das falsche geliefert wurde.
Ich verstehe den Sachverhalt nicht.
Die Personen an der "falschen" Adresse haben das Essen bezahlt, obwohl sie nichts bestellt haben und die eigentlichen Käufer sind leer ausgegangen?
ich habe einen Restaurant mit Lieferservice.
Ganz sicher nicht, dazu muss man nur Deine bisherigen Fragen lesen.
Was soll das?
Das versteht man leider gar nicht ..
Wer will Geld zurück haben?
Ist was falsches geliefert worden?
Woher soll das der Kunde wissen .. das es nicht sein Essen ist? Also muss er öffnen.
Du hast einen Fehler gemacht, der Kunde hat ein Recht darauf sein Essen zu bekommen, oder Geld zurück. Das falsch gelieferte Essen kann man ja abholen und wegwerfen ..