Falschaussage polizei?
Ich habe eine falsch aussage getroffen als beschuldigter eigentlich ist nur falsch wo ich nach der tat und vor der Tat war ich meinte ich wäre auf der arbeit gewesen aber ich war als die tat passierte in der pause etc die meinten es wird eingestellt da die nicht weiterkommen und keiner sich weh getan hat etc wenn die jetzt meine aussage prüfen und merken ich habe gelogen kommen die wieder auf mich zu?
4 Antworten
Wenn der Staatsanwalt sich der Meinung der Polizei anschließt und du durch deine Aussage als Tatverdächtiger ausscheidest, stellt der Staatsanwalt das Ermittlungsverfahren gegen dich als Beschuldigten nach § 170 Abs. 2 StPO ein. Er kann das Verfahren aber jederzeit wieder aufnehmen, wenn neue Tatsachen bekannt werden. Zum Beispiel, wenn ein neuer Zeuge aussagt, dass du zum Tatzeitpunkt nicht gearbeitet hast und du damit als Tatverdächtiger wieder in Frage kommst.
Bitte wende Dich an Deine Erziehungsberechtigten.
Sie könnten dich erneut befragen. Als Beschuldigter darfst Du aber lügen. Das beste ist, Du sagst gar nichts. Auch das ist dein Recht. Aus Lügen kann man etwas ableiten, vor allem wenn man sich in Widersprüche verwickelt.
ein beschuldigter darf zur sache ungestraft lügen, nur ein unbeteiligter zeuge nicht.
Ich weis aber werden die zu mir kommen und sowas sagen wie ey das ist gelogen oder so?
Mit der Aussage wäre ich sehr vorsichtig.