Falschaussage polizei?

4 Antworten

Wenn der Staatsanwalt sich der Meinung der Polizei anschließt und du durch deine Aussage als Tatverdächtiger ausscheidest, stellt der Staatsanwalt das Ermittlungsverfahren gegen dich als Beschuldigten nach § 170 Abs. 2 StPO ein. Er kann das Verfahren aber jederzeit wieder aufnehmen, wenn neue Tatsachen bekannt werden. Zum Beispiel, wenn ein neuer Zeuge aussagt, dass du zum Tatzeitpunkt nicht gearbeitet hast und du damit als Tatverdächtiger wieder in Frage kommst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufsmäßiger Jurist

Bitte wende Dich an Deine Erziehungsberechtigten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Sie könnten dich erneut befragen. Als Beschuldigter darfst Du aber lügen. Das beste ist, Du sagst gar nichts. Auch das ist dein Recht. Aus Lügen kann man etwas ableiten, vor allem wenn man sich in Widersprüche verwickelt.

ein beschuldigter darf zur sache ungestraft lügen, nur ein unbeteiligter zeuge nicht.


Agamemnon712  10.07.2024, 09:35

Mit der Aussage wäre ich sehr vorsichtig.

0
Inkognito-Nutzer   10.07.2024, 09:34

Ich weis aber werden die zu mir kommen und sowas sagen wie ey das ist gelogen oder so?

0