Falschaussage bei Gericht?

5 Antworten

Im StGB sind sowohl für Meineid als auch für die uneidliche Falschaussage nur Freiheitsstrafen vorgeshen, keine Geldstrafen. Die wäre nur möglich, wenn die Falschaussage ledigllich fahrlässig erfolgt.

Dass die verhängten Strafen - zumindest bei Ersttätern - meistens zur Bewährung ausgesetzt werden, ist ein anderes Thema.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit über 20 Jahren in der Justiz tätig

Kiwujob 
Beitragsersteller
 31.07.2024, 22:59

Sprich eine Falschaussage die man als ersttäter macht und wird mit einer Bewährungsstrafe bestraft?

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AnitaAn  31.07.2024, 23:23
@Kiwujob

Vermutlich schon.

Und nur falls das jemand jetzt plant und eine Bewährungsstrafe quasi als Freispruch betrachtet: Man sollte dabei auch bedenken, dass

a) es natürlich noch Bewährungsauflagen geben kann,

b) man sich während der Bewährungzeit nichts zu schulden kommen lassen sollte, um einen Widerruf zu vermeiden und

c) man dann eventuell als vorbestraft gilt.

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 Aber mal ganz im Ernst ich kenne niemand der wegen eine Falschaussage ins Gefängnis gekommen ist.

Das liegt daran, dass man statt einer Freiheitsstrafe (auf Bewährung) diese auch in eine entsprechende Geldstrafe umwandeln kann.

Weiterhin sollen Strafen bis zu einem Jahr zur Bewährung ausgesetzt werden, ab einem Jahr können diese und ab 2 Jahre geht dies nicht mehr.

Strafgesetzbuch (StGB) § 153 Falsche uneidliche Aussage
Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Zu welcher Strafe man letztendlich verurteilt wird, entscheidet ein Gericht nach der Verhandlung in jedem Einzelfall.

Dabei ist es völlig unerheblich, was du gehört hast, oder was andere für Erfahrungen gemacht haben!

Das kommt auf den Einzelfall an. Zunächstmal ist es natürlich mindestens eine uneidliche Falschaussage nach §153 StGB. Dafür gibt es schon mal 3 Monate bis 5 Jahre. Was im Klartext heißt, man wird regelmäßig vorbestraft sein und wird beruflich eingeschränkt.

Dazu können im Einzelfall natürlich noch weitere tateinheitliche Delikte wie etwa Betrug oder mittelbare Freiheitsberaubung kommen, je nach dem was mit der Falschaussage bewirkt werden soll.

Woher ich das weiß:Recherche

Das Gericht mag es gar nicht, belogen zu werden. Die Strafen sind durchaus happig.


Kiwujob 
Beitragsersteller
 01.08.2024, 09:56

Die Strafen sind durchaus happig? Was meinst du damit

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Eckengucker  01.08.2024, 11:59
@Kiwujob

Gesetzestext:

Falsche uneidliche Aussage. Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Für deine Nachfrage, es gibt verschiedene Gründe dafür.

Durch die Aussage ist es möglich weitere Tatbestände zu erfüllen, Vortäuschen einer Straftat, falsche Anschuldigung usw. Dann muss es in erster Linie deutlich abschreckend sein. Urteile können dementsprechend nicht gerade milde ausfallen. Denn selbst bei einer Gefälligkeitsaussage, bei der ein Angeklagter zu Unrecht entlastet wird, muss die zu erwartende Strafandrohung für den "Zeugen" höher sein, als das, was den Angeklagten erwartet. Sonst könnte man sich das ja auch erkaufen. Ergeben sich zudem gegensätzliche Aussagen kann Anklage oder Verteidiger den Antrag stellen, den Zeugen zu vereidigen. Sollte es dazu kommen, die MIndeststrafe für einen Meineid ist 1 Jahr. Das wird regelmäßig nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt, da es sich um einen Verbrechenstatbestand handelt.

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